Private Email Nutzung am Arbeitsplatz - Problematik und Lösungswege. Dieses Thema birgt zahlreiche rechtliche Risiken für alle Beteiligten. Je nach bestehender (Nicht-) Regelung im Unternehmen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter und das Unternehmen vollführt einen Spagat zwischen Datenschutz, Datensicherheit, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
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Nachdem sich der Düsseldorfer Kreis der Sichtweise des ULD zum Einsatz des Facebook Like Buttons und social plugins angeschlossen hat, wird die Suche nach alternativen datenschutzkonformen Alternativen immer dringlicher. Oftmals wird die sog. 2-Klick-Lösung als Rettung angepriesen. Doch auch diese weist noch rechtliche Schwachstellen auf, welche Webseitenbetreiber in trügerischer Sicherheit wiegen können.
Der Düsseldorfer Kreis (Zusammenschluss der deutschen Landesdatenschutzbehörden) schließt sich der Meinung des schleswig-holsteinischen ULD an: Facebook social plugins wie "Gefällt mir" und "Like" sowie Fanpages verstoßen gegen deutsches Datenschutzrecht. Droht nun das bundesweite Verbot inkl. Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen und Unternehmer?
Datenpanne: Anwalts-Akten zahlreicher Mandaten im Altpapier in Schwarzenbek gefunden. Pfändungen, Haftanträge, vertrauliche Informationen lagen frei einsehbar im Container. Anwaltskammer bestreitet Zuständigkeit des ULD (Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein) - aus Datenschutzgründen. Ersetzt die Schweigepflicht das Bundesdatenschutzgesetz?
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium bestätigte vergangenen Mittwoch die Datenpanne. Ein bisher durch Passwörter geschützter Bereich wurde versehentlich öffentlich geschaltet. 120 Vorlagen für den Landtag waren frei einsehbar. Darunter 7 mit schützenswerten personen- oder firmenbezogenen Daten. Die Landesregierung will nun in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten die Betroffenen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben informieren.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner veröffentlichte die Ergebnisse seiner Datenschutz-Umfrage bei rheinland-pfälzischen Unternehmen. Die 1.500 größten Unternehmen (> 50 Mitarbeiter) des Bundeslandes sollten seit Mai 2011 Rede und Antwort zu Themen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit stehen. Antworteten bereits 957 auf das erste Anschreiben, so erhöhte sich die Zahl nach einer Erinnerung im August 2011 auf 1.369 Rückläufer. Knapp 7% der befragten Unternehmen reagierten gar nicht.
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In amerikanischen Unternehmen findet man die sog. clean desk policy in schriftlicher Form als Bestandteil des Arbeitsvertrages mit allen Konsequenzen, die für Verstösse gegen Unternehmensrichtlinien vorgesehen sind. Diese Anwendung der sog. "reinen Lehre" erweist sich im Alltag als nicht sehr praxisnah. Das heutige Arbeitsleben fordert Multitasking und lässt selten Spielraum für ein Abarbeiten von Projekten nacheinander. Aber jeder Schritt hin zu "Aufräumen & Abschließen" ist ein Schritt in die richtige Richtung. Selbst wenn der Idealzustand in der Praxis nie erreicht werden kann.
Es bleibt spannend in Sachen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Nach dem Entwurf in 2010 und der Stellungnahme des Bundesrats sehen auch Gutachten noch ganz konkreten Handlungsbedarf, um Arbeitnehmerdaten zu schützen, statt die Datenerhebungsbefugnisse von Arbeitgebern weiter auszubauen. Widerstand formiert sich auch seitens der Betriebs- und Personalräte.
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