In Ausgabe 1/2010 der "Offensive", dem Info-Magazin für den Hamburger Mittelstand kündigt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar eine Prüfkampagne durch die ihm unterstellte Landesdatenschutzbehörde an und folgt damit dem Berliner Beispiel, Datensündern mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Das Projekt Datenschutz meldet für das erste Quartal 2010 achtzehn (18) gravierende Datenschutzvorfälle. Dies bedeutet zwar gegenüber dem letzten Quartal 2009 einen Rückgang um 25 Vorfälle, jedoch gegenüber dem Vergleichsquartal im Vorjahr eine Zunahme um 40%.
Eine Studie von PricewaterhouseCoopers bringt es erneut ans Licht - deutsche Unternehmen haben deutlichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat mit der kurzfristig einberufenen Expertengruppe rund um den sog. "Datenbrief" heftige Diskussionen über Pro und Kontra einer solchen Lösung ausgelöst. Er griff damit eine Forderung des Chaos Computer Club und zahlreicher Datenschützer auf.
Man glaubt es kaum, doch trotz aller Warnungen und Sensibilisierungsversuche werden nach wie vor die einfachsten Regeln zur Passwortsicherheit nicht eingehalten. Nicht ohne Grund werden die Charts der unsicheren Passwörter angeführt von 12345, passwort / password und abcdef. Tipps und Tricks zur Auswahl sicherer Passwörter hier im Blog.
"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte A. Dix kündigt eine deutliche Aufstockung der Fahnder und eine schärfere Gangart gegenüber Unternehmen an, die den Datenschutz nicht ausreichend beachten. Gleichzeitig werden die Zwangsgelder erhöht und schnellere Verfahren angestrebt. Auch kleinen Firmen droht somit eine deutlich höhere Prüf- und Ahndungsquote als bisher.
Im aktuellen Newsletter informiert die SCHUFA, wie Sie die Änderungen durch die "Scoring Novelle" nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetz vom 01.04.2010 umzusetzen gedenkt. Besucht man die Webseite www.meineschufa.de, so findet man im ersten Menüpunkt "Produkte" den neuen Unterpunkt "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz".