Smart Home klingt erst mal nur nach Vernetzung im Privathaushalt. In Wirklichkeit aber bringt Smart Home auch Risiken für geschäftliche Daten mit sich. Gerade jetzt in Zeiten vermehrter Nutzung von Home-Office. Daher ist Smart Home mittlerweile nicht immer reine Privatsache. Welche Risiken sich ergeben können und was es zu beachten gilt, lesen Sie im Blogbeitrag.
Teil 2 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Teil 1 des Einblicks in den Tätigkeitsbericht 2020 der Landesdatenschutzbehörde ULD von Schleswig-Holstein .. betreffend nationale und internationale Kooperationen, Workshops, Prüfungen und richtungsweisende Forderungen finden Sie in diesem Beitrag ..
Werbliche Kontaktaufnahme / zu Umfragezwecken ist nicht ohne Weiteres aus Daten öffentlicher Register zulässig, entschied die Berliner Datenschutzbehörde. Dem zugrunde lag ein Fall, in dem die degepol eine Umfrage in Lobbys machen wollte zu den dort gezahlten Vergütungen. Zur näheren Lektüre bitte Beitrag aufrufen ..
Einblick in die neue Entwicklung und datenschutzrechtliche Einordnung der Planung eines Gesetzes unter anderem zur Handyortung von Kontaktperonen infizierter Personen. Zum Lesen bitte den Beitrag aufrufen ..
Eine kleine Geschichte der Verschlüsselung. Von den Anfängen bis zur heutigen Anwendung. Von Chiffren und Algorithmen. Und zur gegenwärtigen Bedeutung einer richtigen Verschlüsselung. Zum Lesen bitte Beitrag aufrufen.
Checkliste Prüfung Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) in aktualisierter Version veröffentlicht. Mittels dieser Checkliste können Sie 1. Ihre eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen prüfen und grob dokumentieren (kein Ersatz für eine Detaildokumentation), 2. das Schutzniveau Ihrer Dienstleister im Rahmen von Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeitung und deren technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO grob prüfen, 3. die Prüfung des Schutzniveaus bei Ihren Dienstleistern dokumentieren oder 4. sich einfach einen ersten Überblick über die eigenen internen Schutzmaßnahmen verschaffen (Was fehlt? Was ist schon vorhanden?). Alle weiteren Detaills und den Downloadlink finden Sie im Blogbeitrag.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein Online-Meldeformular für Datenpannen nach Art. 33 DSGVO auf die Webseite der Behörde gestellt. Das Online-Formular löst das bisherige Meldeformular für Datenpannen ab und bietet einige weitere Funktionen wie Zuteilung von Aktenzeichen und spätere Nachmeldungen zur Datenpanne. Links und weiterführende Informationen im vollständigen Beitrag.
Home Office wird als probates Mittel genannt, um Mitarbeiter und deren Familien vor Corona zu schützen und eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen. Seit dem 01.03.2020 setzen wir bei a.s.k. Datenschutz das Thema konsequent um. Außentermine und Kundenbesuche sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Doch was bedeutet das für zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen? Welche Anforderungen sind an technische Schutzmaßnahmen zu stellen? Da nicht alles mit Technik geschützt werden kann, wie sehen organisatorische Regelungen dazu aus? Und wie geht man mit den sozialen Einflüssen um, die nun mangels zentralem Büro-Einsatz wegfallen? Wir haben eine Beschreibung unserer Vorgehensweise zur Nutzung von Home Office bei a.s.k. Datenschutz zusammengestellt in Verbindung mit weiterführenden Links zu notwendigen Richtlinien und Regelungen sowie Empfehlungen des BSI. Vielleicht ist ja die eine oder andere Anregung für andere Organisationen dabei. Mehr dazu im kompletten Beitrag.
Schnell kommt es bei der Einschätzung, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, zu Mißverständnissen und der Auftraggeber läuft Gefahr, gemäß DSGVO mit Geldbußen durch die Datenschutzbehörden belegt zu werden. Von Imageschäden in der Öffentlichkeitswahrnehmung nicht zu reden. Eine sorgfältige Prüfung durch einen Berater für Datenschutz oder einen Datenschutzbeauftragten hilft, diese Risiken zu minimieren und die notwendigen Regelungen umzusetzen
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