Ein externer Datenschutzbeauftragter hat die gleichen Aufgaben wie ein interner Datenschutzbeauftragter (DSB). Für ein Unternehmen jedoch von entscheidendem Vorteil: der externe Datenschutzbeauftragte hat eine andere Stellung.
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können mit Geldbußen von 50.000 bis 300.000 EURO (in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus) geahndet werden (siehe BDSG § 43). Konsequenter Datenschutz erhöht jedoch auch die Datensicherheit des Unternehmens -> Reduzierung des Ausfallrisikos, Kostensenkung