Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger denkt in Alter­na­ti­ven zur gera­de vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gekipp­ten Vor­rats­da­ten­spei­che­rung.

Im Gegen­satz zu Ihrem Minis­ter­kol­le­gen de Mai­ziè­re (Bun­des­in­nen­mi­nis­ter), der eine zügi­ge Umfor­mu­lie­rung und Neu­ver­ab­schie­dung des gekipp­ten Geset­zes bei ihr anmahnt, ver­weist Sie mit Blick über den Tel­ler­rand auf ande­re Län­der ohne Vor­rats­da­ten­spei­che­rung. Inter­es­san­tes Bei­spiel ist hier gera­de die USA, die statt auf Sam­mel­wut auf die sog. “Quick-Free­ze-Metho­de” set­zen. Bei vor­lie­gen­dem Ver­dacht wer­den die Daten zur Aus­wer­tung ein­ge­fro­ren, statt pau­schal fort­lau­fend bevorratet.

Zusätz­lich wirft die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin einen wei­te­ren Ball ins Spiel — die EG Daten­schutz­richt­li­nie sei dahin­ge­hend zu prü­fen, ob sie gene­rell mit der euro­päi­schen Grund­rechts­char­ta ver­ein­bar sei. Dies wird Was­ser auf die Müh­len der­je­ni­gen sein, die par­al­lel eine Prü­fung /​ Kla­ge vor dem euro­päi­schen Gerichts­hof anstre­ben, nach­dem Karls­ru­he so kla­re Wor­te fand.

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