Der Blogger ixiter (im realen Leben Peter Liebetrau) hat in seinem lesenwerten Blog rund um das Web und das Leben zur Blogparade aufgerufen, Thema: Wie hälst Du es mit dem Datenschutz. Blogger sind eingeladen, sich zum Thema Datenschutz auf dem eigenen Blog Gedanken zu machen und an der Blogparade teilzunehmen.
Was liegt da näher, als auf diesem Datenschutz-Fachblog die dazu vorgestellten Fragen zu beantworten und eigene Gedanken zum Thema beizusteuern?
Die Grundfragen
Hast du einen Datenschutzhinweis im Blog?
Selbstverständlich. Dieser ist im Bereich Impressum zu finden und informiert über die Art und Weise der Datenerhebung, der Datenverarbeitung und Datennutzung. Natürlich findet sich dort auch der vorgeschriebene Widerspruchshinweis.
Wie gehst du mit datenschutzrelevanten Fremdinhalten wie Google und Facebook um?
Google gibt es auf diesem Blog nicht, wieso auch? Es stehen datenschutzrechtlich unbedenkliche kostenfreie Alternativen zur Verfügung, die den Einsatz von Google Tools obsolet machen — auch wenn viele Webagenturen darauf schwören. Da dieser Blog auch ohne Fremdwerbung auskommt, stellen die zahlreichen Ad- und Affiliate-Programme mit ihrer rechtlich alles anderen als einwandfreien Datenübertragung ebenfalls kein Problem dar.
Auf Facebook wird zwar verlinkt, jedoch lediglich mittels eines selbstgebastelten “Teilen”-Buttons sowie einem Link auf die Unternehmensseite von a.s.k. Datenschutz bei Facebook. Damit wird die unautorisierte Datenerhebung und Verwendung durch Facebook — egal ob mit oder ohne Zutun des Besuchers — von vornherein unterbunden, zumindest auf dem Blog selbst. Es versteht sich von selbst, daß der “Gefällt mir”-Button oder die Streamanzeige samt Freundesbilder auf diesem Datenschutz-Blog nichts zu suchen haben.
Legst du viel Wert auf Datenschutzklauseln auf anderen Blogs?
Webtracking durch Google Analytics sowie Facebook-Verbindungen auf anderen Blogs unterdrücke ich mittels geeigneter Tools wie Ghostery. Sobald dort 2 oder mehr geblockte Programme angezeigt werden, schaue ich meist auf Neugier in die Datenschutzerklärungen — und staune oft, wie sorglos hier verfahren wird.
Liest du immer alle Datenschutzhinweise auf fremden Seiten?
Nein, nur wenn ich dort für gewünschte Zwecke meine eigenen Daten eingeben und hinterlassen soll.
Datenschutz in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft?
Datenschutz ist keine Erfindung der letzten Jahre, was oftmals — gerade in Schulungen feststellbar — immer wieder fälschlicherweise angenommen wird. Solange Datenschutz jedoch nur auf Datenpanne wie bei Sony, Neckermann, Facebook & Co reduziert wird, die Politik Datenschutz nur dann ernst nimmt, wenn die Lufthoheit über den Stammtischen verteidigt werden muss und “Betroffene” (um beim Wortlaut des BDSG zu bleiben) gewollt oder ungewollt zur Datenschleuder werden, wird das Thema auch in Zukunft nicht beherrschbarer. Gesetze alleine helfen nicht. Jeder ist für seine Daten selbst verantwortlich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bringt auch eine Pflicht mit sich, nämlich auf die eigenen Daten aufzupassen. Es gibt noch viel zu tun.
Geht der Datenschutz in Deutschland zu weit?
Zu weit würde ich nicht sagen. Er greift eher zu kurz und hinkt als reagierendes Gesetz den technischen Entwicklungen — gerade im Hinblick auf das Internet — viele Jahre hinterher. Und dann kommt es eben zu Anwendungen des geltenden Rechts auf Themen, die bei der Gesetzgebung so noch gar nicht absehbar gewesen sind und es entstehen bizarre Konflikte / Konstellationen.
Geht der Datenschutz in Deutschland nicht weit genug?
siehe oben
Ist dir das alles egal?
Würde ich dann diesen Datenschutz-Blog betreiben?
Thematisierst du Datenschutz in deinen Blogartikeln?
Ich denke schon 🙂
Hier noch eine weitere Frage, die so nicht vorgegeben war, jedoch für Blogger und andere Webseitenbetreiber nicht uninteressant sein könnte:
Setzt Du Webtracking auf Deinem Blog datenschutzkonform um?
Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen, der Einsatz von Google Analytics ist nach aktueller Meinung der Datenschutzbehörden ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Da sich der Bundesdatenschutzbeauftragte mit PRIVIDOR nun einen Spider zugelegt hat, der automatisch Webseiten auf den unrechtmäßigen Einsatz von Analytics scannt und die Datenschutzerlärungen samt Widerrufsrecht überprüft, ist es mir ein Rätsel, wie teilweise mit aller Gewalt und gegen jede Vernunft an diesem Tool festgehalten wird. Kommt dann noch die Nutzung ohne Anonymisierung und der fehlende Hinweis auf den Einsatz hinzu, dann fehlen mir die Worte.
Daher setze ich auf diesem Blog das Open Source Webtracking Tool PIWIK ein. Das ULD hat in einer Stellungnahme den datenschutzrechtlich unbedenklichen Einsatz von PIWIK in leicht verständlicher Form beschrieben. Auf jeder Seite dieses Blogs findet sich auf der rechten Seite eine Infobox, in der das Tracking durch den Besucher für seine Sitzung ab- oder angestellt werden kann. Optisch läßt sich dies auf den meisten Seiten gut integrieren — und es tut auch gar nicht weh 🙂
Zu dem Thema könnte noch viel mehr geschrieben werden, aber wer liest das dann noch? 😉
Bin auf die zahlreichen weiteren Teilnehmerbeiträge zur Blogparade, aber auch zu Kommentaren auf diesen Beitrag gespannt.
Danke für die Teilnahme an der Blogparade. Einen ausführlicheren Kommentar zu deinem Artikel werde ich nach Ablauf der Blogparade schreiben.
Gruß
Ixiter