Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist fertig. Anlass für diesen neuen Entwurf waren u.a. die Affären um das Ausspähen von Mitarbeitern bei Lidl, Bahn und Deutsche Telekom in 2008 und 2009. Als erste Reaktion wurde in 09/2009 der § 32 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) “Beschäftigungsverhältnis” verschärft. Ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fehlt nach wie vor und ist nicht vorgesehen. Mit dem aktuellen Entwurf will der Bundesinnenminister das bestehende Gesetz erweitern, die bisherige Rechtssprechung aufgreifen und die Vielzahl von Einzelregelungen zusammenfassen.
Der willkürlichen Videoüberwachung von Mitarbeitern ist der Kampf angesagt, es sollten strengere Regeln gelten. Nur noch tatsächliche Anhaltspunkte und Verdachtsgründe über eine Straftat oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch einen Angestellten gestatten den Einsatz solcher Überwachungsmaßnahmen. Kameras in Umkleideräumen sind in dem Entwurf grundsätzlich tabu ebenso wie die Überwachung von Betriebsräumen mit überwiegender privater Nutzung.
Im Gegenzug soll die offene Videoüberwachung z.B . an Tankstellen erleichtert werden. Bei öffentlich zugänglichen Betriebsgeländen, ‑gebäuden oder ‑räumen ist die Überwachung “zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen” erlaubt. Diese wäre zum Schutz des Eigentums, zur Zutrittskontrolle, zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherheit der Beschäftigten, zur Sicherung von Anlagen sowie zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Betriebes gestattet. Dies entbindet jedoch nicht von der im Datenschutzgesetz vorgeschriebenen Prüfung auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßgkeit.
Neue Wege beschreitet der Minister beim Einsatz von GPS Ortungssystemen zur Überwachung von Beschäftigten. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung solcher Daten soll während der Arbeits- und Bereitschaftszeit zulässig sein, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Gründe können sein: die Gewährleistung der Sicherheit des Mitarbeiters oder die Koordination seiner Verwendung z.B. im Rahmen der Fuhrparksteuerung. Jedoch soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, über den Einsatz, die Aufzeichnungen und den Umfang den jeweiligen Mitarbeiter zu informieren.
Weitere Punkte befassen sich mit der Nutzung biometrischer Daten, der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz oder der Durchführung von Gesundheitstests.
Bei allen positiven Aspekten wurde bereits erste Kritik seitens der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) laut, die einen Schritt in Richtung Entbürokratisierung vermissen. Welches Ziel damit jedoch verfolgt werden soll, bleibt bei der Kritik offen.
- Presseartikel bei ZEIT Online
- Früherer Beitrag “Regierung will Überwachungswildwuchs am Arbeitsplatz eindämmen”
- Detaillierter Blog Beitrag zum Gesetzesentwurf
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