In Zeiten von Notlagen muss man auch manchmal zu kreativen Maßnahmen greifen. Doch ein kurzfristig geplanter Gesetzesentwurf ruft teils kritische Reaktionen hervor, wie die derzeit geplante Handyortung zur Corona-Bekämpfung.
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Handyortung über Provider
Laut Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll den Gesundheitsbehörden das Recht eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Infizierten mittels Handyortung nachvollziehen und zeitsparend kontaktieren zu können. Informationsquelle sollen hierfür die diversen Mobilfunkanbieter sein. Standortdaten der Kontaktpersonen sollen Aufschluss über den Aufenthaltsort geben.
Bundesdatenschutzbeauftragter äußert Skepsis
Vor wenigen Stunden äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Twitter Beitrag Bedenken zur Wirksamkeit der geplanten Maßnahme. „Alle Maßnahmen der Datenverarbeitung“ hätten laut Kelber die öffentlich-rechtlichen Schlüsselkriterien der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit zu erfüllen. „Bisher“ fehle „jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten der Mobilfunkanbieter einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln, dafür sind diese viel zu ungenau.“ Anders stelle sich dies bei entsprechender Analyse von Bewegungsströmen in anonymisierter Form dar. Auf der Basis von Funkzellen Handyortung ist lediglich ein Radius von allenfalls 100 Metern erfassbar. In ländlichen Regionen können es durchaus mehrere Kilometer sein. Also alles viel zu ungenau, um potentielle Kontakte möglicher Infizierter ausreichend konkret aus der Datenmenge herausfiltern zu können. Im Rahmen der Ressortbeteiligung war die oberste Bundesbehörde für Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI beim Entwurf des Infektionsschutzgesetzes involviert.
Alternative der freiwilligen Nutzung
In Italien ist sie bereits im Einsatz — die App-Lösung zur Ortung potenziell Infizierter Kontaktpersonen. Für Deutschland befindet sich das hier bekannteste Projekt derzeit noch in der crowdfunding Phase. Die Aktivierung der Geräte von freiwilligen Testpersonen in der Beta-Phase soll Ende diesen / Anfang kommenden Monats erfolgen.
Auf anonymisierter und freiwilliger Basis soll es den Handynutzern möglich sein, präziser geortet und kontaktiert zu werden als dies durch die reine Auswertung von Verkehrsdaten zur Ermittlung vom Standort möglich erscheint.
In Südkorea sind solche Modelle bereits im Kampf der Eindämmung eingesetzt worden. Dort stabilisiert sich die einst massiv eskalierende Lage. In einem Beitrag der BBC unterstreicht die Außenministerin im Kampf gegen das Virus und mit panikbedingten Problemen die Notwendigkeit schneller behördlicher Entscheidungen und zugleich, diesen wissenschaftliche Erkenntnisse und Beweisbares zu Grunde zu legen.
Allerdings ist der Erfolg von freiwilligen Präventionsmaßnahmen auch stets von der individuellen Einsichtsbereitschaft abhängig, die im Rahmen der Coronapandemie mancherorts täglich Anlass zur Besorgnis zu geben scheint. Dies wurde gerade durch die Notwendigkeit zur Verschärfung bzw. Einführung einer bundesweiten Ausgehbeschränkung (wohlgemerkt nicht Ausgangssperre) am 22.03.2020 erneut deutlich.
Stand Sonntagabend 22.03.2020
Infolge deutlicher Kritik wurde davon abgerückt, den Gesetzentwurf bereits am 23.03.2020 ins Bundeskabinett zu geben. So lauten übereinstimmende Agenturmeldungen. Man wolle vorerst auf Handyortung verzichten und einen betreffenden Gesetzentwurf nun bis Ostern überarbeiten. Näheres dazu in einem Tagesschau Beitrag vom Sonntagabend.
Fazit und Hinweise zur geplanten Handyortung
Die Risiken eingreifender Normen wie etwa der geplanten Handyortung entstehen nicht per se aus dem Rechtseingriffs als solchem, sondern aus dem Missbrauchspotenzial in der täglichen Anwendung. Im Eifer des Gefechts kann erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Fehler passieren, die Neugier bei dem einen oder anderen sich durchsetzt oder u.U. sogar vereinzelt gezielt manipuliert wird.
Umso wichtiger sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) auch bei Erlass solcher Gesetze, wie
- das Personal bei der Auswertung von und dem Umfang mit den auszuwertenden Standort Daten lückenlos und fachlich fundiert zu schulen,
- auf diese Weise sicherzustellen, dass die Daten ausschließlich in dem Kontext der bezweckten Verarbeitung verbleiben und nicht auf Zuruf offengelegt werden, wie dies immer wieder — etwa in Telefonaten anfragender, vermeintlich autorisierter Stellen — vorkommt,
- detaillierte und technisch verbindlich umgesetzte Berechtigungskonzepte zu etablieren,
- auf diese Weise den Personenkreis, die Zugriff auf die Daten haben, in einem konkreten und stets überschaubaren Rahmen zu halten und dies auch zu protokollieren / zu prüfen,
- den Anwender transparent zu informieren, ohne die ordnungsgemäße Verfolgung der Einsatzzwecke zu untergraben.
2 Responses
Ein massenhafter Gesetzesbruch ist offenbar schon im Gange. Demnach wertet man unsere Daten bereits aus, ohne jede Einverständniserklärung: https://www.xing.com/news/insiders/articles/trotz-bedenken-die-auswertung-von-mobilfunkdaten-gegen-corona-ist-richtig-3067035
Wie stellen wir das wieder ab?
Hallo!
Danke für den Kommentar. Es wurde ein erster Schwung (eines Providers) an anonymisierten Daten zu Testzwecken an das RKI übergeben. Die Art und Weise der Anonymisierung ist nicht bekannt. Auch nicht, ob Rückschlüsse daraus auf Einzelpersonen doch möglich gewesen wären. Dies war u.a. auch Gegenstand der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser hat grundsätzlich zwar Bedenken geäußert, eine Weitergabe und Auswertung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen jedoch für vertretbar gehalten. Mittlerweile ist die Angelegenheit jedoch vom Tisch, da wie von uns im Beitrag erwähnt, die Abweichungen der reinen Funkzellenortung zu groß sind. Hier wäre lediglich eine Nutzung von GPS Daten von Nutzen, die aber so nicht zur Verfügung stehen und auch nicht ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden können. Daher wird der Einsatz einer App auf freiwilliger Basis weiter diskutiert.