Unterwegs zum heutigen AKDB Kommunalforum in München mit fast 700 Teilnehmern lese ich einen Kommentar zur geplanten PKW Maut. Darin heißt es sinngemäß, bornierte Datenschützer würden diese Pläne als unvereinbar mit dem Datenschutz Recht halten. Diesem Eindruck des Kommentators kann ich mich nicht anschließen. Niemand, der sich mit der Materie Datenschutz und seinen Grundlagen ernsthaft auseinandersetzt, wird die geplante PKW Abgabe per se als nicht datenschutzkonform einstufen oder diese datenschutzrechtlich als undurchführbar deklarieren.
Geht es bei der aktuellen Diskussion doch vielmehr darum, was mit einer solchen umfangreichen Datensammlung über den eigentlichen Zweck “Maut” hinaus, noch passieren soll. Das Zauberwort im Datenschutz heißt Zweckbindung. Noch liegt keine fertige und umsetzbare Beschreibung des Verfahrens auf dem Tisch, da werden Rufe seitens der Ermittlungsbehörden laut, auf diese Daten ebenfalls Zugriff nehmen zu wollen. Jede Art von Datensammlung erzeugt Begehrlichkeiten. Umso umfangreicher diese Sammlung wird, desto mehr staatliche Stellen wollen darauf zugreifen. Begründungen dafür finden sich zuhauf, siehe auch die aktuellen Aussagen des scheidenden BKA-Chefs Ziercke. Im Zweifel wird der langsam abgedroschene Themenbereich Gefahrenabwehr und Terrorbekämpfung bemüht.
Grenzen müssen sein, Diskussionen — zumindest konstruktiver Art — ebenfalls. Wenig hilfreich ist es jedoch, einen ganzen Berufsstand zu verallgemeinern und ihm panische Ablehnungshaltung zu unterstellen. Skepsis und Hinterfragen sollte stets möglich sein, ohne pauschale (Vor-) Verurteilungen. Im Gegenzug könnte man dem Kommentator und allen weiteren Befürwortern der PKW Maut unterstellen, obrigkeitshörige Ja Sager zu sein. Schlechter Stil im Rahmen der notwendigen Diskussion über und Beschäftigung mit dem Thema.
Ob und inwieweit diese geplante Maut sinnvoll ist, finanzielle Vorteile bringt oder gar am Ende des Tages auf EU Ebene gekippt wird, sind Themen, die auf anderen Spielfeldern und mit anderen Mitspielern ausgetragen werden müssen.
3 Responses
Ihr Datenschützer könt echt voll nerven. Da laufen Kinderschänder frei rum und ihr schützt diese Typen mit eurem “Datenschutz”. Sonst geht es aber noch?? Und dann findet sich mal ein weiteres Hilfsmittel, schon stehen wieder alle Gewehr bei Fuß, um der Polizei Steine in den Weg zu legen. Macht ruhig weiter so, bis sie euch mal in die Luft sprengen. Dann schaut ihr blöd aus der Wäsche
Guten Morgen MrX!
Vielen Dank für die Stammtischpolemik. Genau das haben wir unserem Artikel zum Ausdruck bringen wollen. Bornierte Grabenkämpfe bringen in solchen Punkten keinen Konsens und stehen einer sachlichen Auseinandersetzung im Wege.
Da Sie sich mit dem Thema Datenschutz ist Täterschutz” gerne weiter auseinandersetzen wollen, empfehlen wir Ihnen einen Artikel unseres Partnerblogs “Mehr Sicherheit durch Überwachung”
Schönen Sonntag und viel Spaß (und Erfolg) bei der Lektüre
wünscht das Team von a.s.k. Datenschutz
Genau, bei einem einmal erhobenen Datensatz besteht leicht die Gefahr, dass die betreffenden Daten irgendwann doch zu einem anderen Zweck verarbeitet werden.
Sagte Dobrindt noch wörtlich, dass eine Weitergabe an andere Behörden nicht stattfinde, so wird dies nun doch wieder zur Diskussion gestellt.
Ich sehe es ebenfalls so, dass man konstruktiv an die Sache herangehen sollte. Dazu gehört eben auch, sich mit den Argumenten beider Seiten auseinanderzusetzen. Es geht Datenschützern eben nicht per se darum, “alles” zu verbieten, sondern vielmehr darum, den gesetzlich verankerten Schutz der Daten sicherzustellen.