"Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?", diese Frage wird desöfteren per Email oder als Blogkommentar an a.s.k. Datenschutz herangetragen. Datenschutz ist kein Produkt von der Stange, sondern eine individuelle Leistung maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen. Die Vorteile einer externen Bestellung liegen für kleine und mittelständische Unternehmen klar auf der Hand. Dabei spielen nicht nur die kalkulierbaren und überschaubaren Kosten eine große Rolle. Ihr Unternehmen profitiert spürbar vom Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten. Und das Beste: Teile unserer Leistungen können Fördermittel erhalten!
Schritt-für-Schritt Anleitung, wie man seinen Facebook Account / sein Facebook Profil mit wenigen Klicks löschen kann.
Unterwegs zum heutigen AKDB Kommunalforum in München mit fast 700 Teilnehmern lese ich einen Kommentar zur geplanten PKW Maut. Darin heißt es sinngemäß, bornierte Datenschützer würden diese Pläne als unvereinbar mit dem Datenschutz Recht halten. Diesem Eindruck des Kommentators kann ich mich nicht anschließen. Niemand, der sich mit der Materie Datenschutz und seinen Grundlagen ernsthaft auseinandersetzt, wird die geplante PKW Abgabe per se als nicht datenschutzkonform einstufen oder diese datenschutzrechtlich als undurchführbar deklarieren. Grenzen müssen sein, Diskussionen - zumindest konstruktiver Art - ebenfalls. Wenig hilfreich ist es jedoch, einen ganzen Berufsstand zu verallgemeinern und ihm panische Ablehnungshaltung zu unterstellen. Skepsis und Hinterfragen sollte stets möglich sein, ohne pauschale (Vor-) Verurteilungen. Im Gegenzug könnte man dem Kommentator und allen weiteren Befürwortern der PKW Maut unterstellen, obrigkeitshörige Ja Sager zu sein. Schlechter Stil im Rahmen der notwendigen Diskussion über und Beschäftigung mit dem Thema.
Zum 01.03.2012 beglückt uns Google mit neuen Datenschutzbestimmungen. Und wie immer alles nur zum Wohle der Nutzer ;-) Ab diesem Tag erhalten wir personalisierte Google-Suchergebnisse, ob uns das passt oder nicht. Auslöser ist das sog. Webprotokoll, das hinter jedem Google Account geführt wird. Mit den neuen Datenschutzbestimmungen, eine für alle Dienste, kann Google die Protokolldaten aller seiner Dienste nun zusammenführen. Und das ganz unabhängig davon, ob es Alt- oder Neudaten sind. Grund genug, die vorhandenen Daten zu löschen und die Aufzeichnung neuer Daten einzuschränken.
Der hessische Datenschutzbeauftragte ist seit dem 01.07.2011 auch für Unternehmen zuständig. Diese will er nun verstärkt kontrollieren und Verstöße mit Bußgeldern bestrafen. Jedoch fordert er auch eine Eigenverantwortung und einen bedachten Umgang mit den eigenen Daten von den Verbrauchern selbst ein.
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