Anhörung im Bundestag zum Regierungsentwurf für das “Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten” und es hagelt Kritik von allen Seiten. Lediglich der Vertreter der BITKOM ist immun gegen die geäußerten Bedenken und Kritikpunkte, er spricht von einem Quantensprung.
Dem entgegen stehen deutliche Aussagen des Deutschen Notarvereins, des Chaos Computer Clubs (CCC) sowie der FIFF (Forum InformatikerInnen für Frieden. Die Rede ist von “Mogelpackung”, “Bauernfängerei”, von rechtlichen Nachteilen bis hin zur verdeckten Einführung eines Portos für Emails.
Die Lager sind gespalten, wie man unschwer erkennen kann. Etwas sachlicher geht der Bundesbeauftragte für Datenschutz an das Thema heran. Er veröffentlichte Ende Januar seinen Kriterienkatalog zu De-Mail. Klar ist auf jeden Fall: das Gesetz und somit das Produkt ist nach wie vor nicht marktreif. Hinzu kommt ein Gemisch unterschiedlichster Interessenslagen mit den dazugehörigen Konflikten. Auch der Bundesrat hat Anpassungen gefordert, z.B. bei der Verschlüsselung oder der Form der De-Mail-Adresse. Diese wurden von der Bundesregierung bisher zurückgewiesen.
Am 23. Februar wird sich voraussichtlich der Innenausschuß des Bundestags des Themas erneut annehmen. Für den 25. Februar sind dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag geplant. Obwohl das Gesetz keiner Zustimmung des Bundesrats bedarf, soll dieser an einer Sitzung am 18. März beteiligt werden.
Es bleibt spannend!
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