Mit dem heutigen Tag läuft die Frist für den Vorabwiderspruch gegen Google Street View für die 20 größten Städte Deutschlands ab (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal).
Mittels des Vorabwiderspruchs können Mieter und Eigentümer verhindern, daß Google Street View Bildaufnahmen von Gebäuden und Grundstücken ins Internet stellt. Wer diese Frist verpasst, kann jedoch jederzeit nachträglich Widerspruch einlegen. Die Bilder werden in diesem Fall jedoch nicht mehr vor der Veröffentlichung, sondern erst nachträglich aus Google Street View entfernt. Konkrete Zahlen, wie oft der Vorabwiderspruch bereits genutzt wurde, legt Google bisher nicht offen.
Bewohner außerhalb dieser 20 Städte können ebenfalls Widerspruch gegen eine Darstellung im Internet einlegen. Wer also generell eine Veröffentlichung ablehnt, ist gut beraten, aktiv zu werden. Damit muss derjenige sich nicht um zukünftige Einspruchsfristen kümmern.
Für den Widerspruch stellt Google ein Webformular zur Verfügung.
Kontrovers diskutiert wird Google Street View in der Öffentlichkeit nach wie vor. Halten die einen die ganze Diskussion nach wie vor für einen politischen Sommerlochfüller, gibt es andererseits auch kritische Stimmen. Die Technik würde Kriminellen eine Erleichterung bieten, den nächsten “Bruch” zu planen.
Comments are closed