Nicht lan­ge gefa­ckelt hat der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te Johan­nes Cas­par und die Ham­bur­ger Spar­kas­se zur Zah­lung eines Buß­gelds in Höhe von 200.000 EUR verdonnert.

Die “Has­pa” hat ihren Finanz­be­ra­tern im Außen­dienst zwi­schen 2005 und 2010 sehr weit­rei­chen­den Zugriff auf die Finanz­in­for­ma­tio­nen ihrer Kun­den ermög­licht, teil­wei­se ohne Ein­wil­li­gung der Betrof­fe­nen. Hin­zu kam die Klas­si­fi­zie­rung der Has­pa-Kun­den nach Cha­rak­t­er­pro­fi­len unter Zuhil­fe­nah­me von Kon­ten­be­we­gungs­da­ten und wei­te­ren Anga­ben — ohne Kennt­nis der Betroffenen.

Mil­dernd hat sich der Umstand aus­ge­wirkt, daß die Has­pa eine zügi­ge Auf­klä­rung der Sach­ver­hal­te ermög­licht hat.

  • Zur Pres­se­mel­dung des Ham­bur­ger Datenschutzbeauftragten

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