Erfüllung der Informationspflichten für Vereine nach Art. 13 DSGVO
Seit Mai 2018 kämpfen nicht nur Vereine mit den durch die Datenschutz-Grundverordnung neu hinzugekommenen Anforderungen. Aber gerade bei Vereinen mit oftmals vielen bzw. ausschließlich ehrenamtlich tätigen Mitgliedern macht sich hier nachvollziehbar schnell Unsicherheit im Umgang mit dem Datenschutz-Recht breit. Gerade die Informationspflichten für Vereine nach Art. 13 DSGVO gehören hier als Ursache oft dazu. Diesem Umstand trägt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (kurz LfDI BW) schon aus Zeiten vor der DSGVO Rechnung.
Seit Februar 2021 steht nun für Vereine ein Generator für “Datenschutzinformationen” auf der Webseite des LfDI BW online. Eine begrüßenswerte Hilfestellung, wenn es um die Erfüllung der Informationspflichten für Vereine geht.
Nachdem einige Grundangaben in dem Online-Formular getätigt wurden, erhält der Nutzer einen Mustertext zum Kopieren und Einbinden in die Vereinswebseite.
Informationspflichten nicht ohne Ergänzungen bzw. Anpassungen übernehmen bzw. einsetzen
So löblich dieser Generator ist, so gefährlich ist er auch. Daher warnt der LfDI BW selbst:
Bei DS-GVO.clever handelt es sich um eine Hilfestellung des LfDI Baden-Württemberg bei der Erstellung von Datenschutzinformationen für Vereine. Es werden nicht alle möglichen Datenverarbeitungen vollständig wiedergegeben. Prüfen Sie daher bitte vor der Veröffentlichung, an welchen Stellen Sie die Datenschutzinformationen noch ergänzen müssen.
Der erzeugte Mustertext stellt jedoch einen guten Einstieg für die spätere/n Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise der Vereinswebseite bzw. zur Erfüllung der Informationspflichten für Vereine nach Art. 13 DSGVO dar.
Vor Veröffentlichung sollte man den Rat des LfDI BW jedoch wirklich beherzigen und den Text prüfen und ergänzen. So sind z.B. Login-Bereiche für Mitglieder nicht in der Musterbeschreibung enthalten, jedoch durchaus keine Seltenheit auf Vereinswebseiten.
Weitere Hilfestellungen für Vereine durch den LfDI BW
Bereits in der 2. Auflage ist der Praxisratgeber “Datenschutz im Verein nach der DS-GVO” (Grüße an das Team Bindestrich) erschienen. Auf 29 Seiten sind die grundlegenden Anforderungen an Vereine aus der DSGVO nachvollziehbar und auch für Nicht-Datenschutzbeauftragte verständlich dargestellt, abgerundet mit pragmatischen Tipps zur Umsetzung. Im Ratgeber finden sich dazu auch weitere Ausführungen zu den Informationspflichten für Vereine nach Art. 13 DSGVO.
Für einen ersten Überblick lohnt aber auch ein Blick in die FAQ für Vereine. In dieser sind einige Kernfragen zusammengestellt und beantwortet, die häufiger an den LfDI BW seitens von Vereinen herangetragen wurden.
Wenn alle Stricke reißen
Es ist vollkommen normal, wenn Vereinsverantwortliche trotz dieser Hilfestellungen unsicher sind in Bezug auf Anforderungen und Umsetzung. In diesem Fall: Sprechen Sie mit dem Datenschutz-Berater Ihres Vertrauens.
3 Responses
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RT @askconsult: Informationspflichten für Vereine nach Art. 13 DSGVO https://t.co/Q8bTMfeqd2 #dsgvo
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