Erfül­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Ver­ei­ne nach Art. 13 DSGVO

Seit Mai 2018 kämp­fen nicht nur Ver­ei­ne mit den durch die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung neu hin­zu­ge­kom­me­nen Anfor­de­run­gen. Aber gera­de bei Ver­ei­nen mit oft­mals vie­len bzw. aus­schließ­lich ehren­amt­lich täti­gen Mit­glie­dern macht sich hier nach­voll­zieh­bar schnell Unsi­cher­heit im Umgang mit dem Daten­schutz-Recht breit. Gera­de die Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Ver­ei­ne nach Art. 13 DSGVO gehö­ren hier als Ursa­che oft dazu. Die­sem Umstand trägt der Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Baden-Würt­tem­berg (kurz LfDI BW) schon aus Zei­ten vor der DSGVO Rechnung.

Seit Febru­ar 2021 steht nun für Ver­ei­ne ein Gene­ra­tor für “Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen” auf der Web­sei­te des LfDI BW online. Eine begrü­ßens­wer­te Hil­fe­stel­lung, wenn es um die Erfül­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Ver­ei­ne geht.

Nach­dem eini­ge Grund­an­ga­ben in dem Online-For­mu­lar getä­tigt wur­den, erhält der Nut­zer einen Mus­ter­text zum Kopie­ren und Ein­bin­den in die Vereinswebseite.

Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nicht ohne Ergän­zun­gen bzw. Anpas­sun­gen über­neh­men bzw. einsetzen

So löb­lich die­ser Gene­ra­tor ist, so gefähr­lich ist er auch. Daher warnt der LfDI BW selbst:

Bei DS-GVO.clever han­delt es sich um eine Hil­fe­stel­lung des LfDI Baden-Würt­tem­berg bei der Erstel­lung von Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen für Ver­ei­ne. Es wer­den nicht alle mög­li­chen Daten­ver­ar­bei­tun­gen voll­stän­dig wie­der­ge­ge­ben. Prü­fen Sie daher bit­te vor der Ver­öf­fent­li­chung, an wel­chen Stel­len Sie die Daten­schutz­in­for­ma­tio­nen noch ergän­zen müssen.

Der erzeug­te Mus­ter­text stellt jedoch einen guten Ein­stieg für die spätere/​n Daten­schutz­er­klä­rung /​ Daten­schutz­hin­wei­se der Ver­eins­web­sei­te bzw. zur Erfül­lung der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Ver­ei­ne nach Art. 13 DSGVO dar.

Vor Ver­öf­fent­li­chung soll­te man den Rat des LfDI BW jedoch wirk­lich beher­zi­gen und den Text prü­fen und ergän­zen. So sind z.B. Log­in-Berei­che für Mit­glie­der nicht in der Mus­ter­be­schrei­bung ent­hal­ten, jedoch durch­aus kei­ne Sel­ten­heit auf Vereinswebseiten.

Wei­te­re Hil­fe­stel­lun­gen für Ver­ei­ne durch den LfDI BW

Bereits in der 2. Auf­la­ge ist der Pra­xis­rat­ge­ber “Daten­schutz im Ver­ein nach der DS-GVO” (Grü­ße an das Team Bin­de­strich) erschie­nen. Auf 29 Sei­ten sind die grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen an Ver­ei­ne aus der DSGVO nach­voll­zieh­bar und auch für Nicht-Daten­schutz­be­auf­trag­te ver­ständ­lich dar­ge­stellt, abge­run­det mit prag­ma­ti­schen Tipps zur Umset­zung. Im Rat­ge­ber fin­den sich dazu auch wei­te­re Aus­füh­run­gen zu den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Ver­ei­ne nach Art. 13 DSGVO.

Für einen ers­ten Über­blick lohnt aber auch ein Blick in die FAQ für Ver­ei­ne. In die­ser sind eini­ge Kern­fra­gen zusam­men­ge­stellt und beant­wor­tet, die häu­fi­ger an den LfDI BW sei­tens von Ver­ei­nen her­an­ge­tra­gen wurden.

Wenn alle Stri­cke reißen

Es ist voll­kom­men nor­mal, wenn Ver­eins­ver­ant­wort­li­che trotz die­ser Hil­fe­stel­lun­gen unsi­cher sind in Bezug auf Anfor­de­run­gen und Umset­zung. In die­sem Fall: Spre­chen Sie mit dem Daten­schutz-Bera­ter Ihres Vertrauens.

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