Mit Änderung des § 34 des Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der "Scoring Novelle" zum 01.04.2010 wurden die Auskunftsrechte der Betroffenen verbessert. Mehr über die praktische Anwendung finden Sie im Beitrag "Scoring Novelle: Ihr gutes Recht – kostenlose Auskünfte über gespeicherte Personendaten". Hier der Gesetzestext im Wortlaut.
Mit der sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum 01.04.2010 sind u.a. folgende Paragraphen hinzugekommen: § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien und § 28b Scoring. Hier die Texte im Wortlaut.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
Lt. einer aktuellen Studie von Acronis sind die Backup- und Recoverystrategien von Unternehmen oft unzureichend. Die Sicherung der Unternehmensserver wird zwar ernst genommen, in Bezug auf die Arbeitsplätze / Workstations werden jedoch eklatante Mängel sichtbar.
Um Ihnen das zeitraubende Suchen der mit dem Thema Datenschutz verbundenen Links im Internet zu ersparen, hier eine Zusammenstellung wichtiger Internetadressen mit Gesetzestexten und Informationen rund um das Thema Datenschutz, Datenschutzgesetze, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörden.
Die Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen waren geprägt von heimlicher Videoüberwachung am Arbeitsplatz über das Ausspähen von Telefondaten bis hin zu Bluttests von Bewerbern und Mitarbeitern auf "Eignung" für die jeweilige Tätigkeit. Der ausufernden Neugier einiger Arbeitgeber will die Bundesregierung nun weitere Riegel vorschieben.
Die sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die ab morgen 01.04.2010 in Kraft tritt, spricht den Betroffen ein kostenfreies, jährliches Auskunftsrecht z.B. gegenüber Auskunfteien zu - vgl. §34 BDSG "Auskunft an den Betroffenen".
Das freie mySQL enthält in seiner Entwicklerversion 5.5.4-m3 eine Audit API, über die alle Ereignisse, die einen Eintrag im General Query Log erzeugen würden, einen Plug-In Aufruf auslösen. Dies geschieht vollkommen unabhängig davon, ob General Query Log ein- oder ausgeschaltet ist, was dem Sinn des BDSG sehr entgegenkommt.