Willkommen zum ersten Teil unserer Serie "Irrtümer im Datenschutz". Die weit verbreitete Annahme "Datenschutz und Datenschutzgesetz betreffen mein Unternehmen überhaupt nicht" gehört ins Reich der Mythen und Irrtümer! Sollten Sie bisher mit Ihrem Unternehmen (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach dieser Fehleinschätzung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Identifikation der Bußgeldrisiken, denen Sie sich und Ihrem Unternehmen ausgesetzt haben. Oder fragen Sie doch gleich den Fachmann - a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau
Kein Datenschutz aus Kostengründen? Das muss nicht sein. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat viele Vorteile für mittelständische Unternehmen, die einer Bestellpflicht unterliegen. Machen Sie Ihr Unternehmen fit in Sachen Datenschutz und vermeiden Sie dabei gleichzeitig empfindliche Bußgelder. Wie, zeigt Ihnen dieser Beitrag.
Liegt eine gesetzliche Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen vor? Dann sichern Sie sich noch bis zum 23.12.2011 (24.00 Uhr) den a.s.k. Weihnachts-Rabatt und erhalten 20% Rabatt auf das normale Tageshonorar. Die Details erfahren Sie in diesem Beitrag.
Datenpanne: Anwalts-Akten zahlreicher Mandaten im Altpapier in Schwarzenbek gefunden. Pfändungen, Haftanträge, vertrauliche Informationen lagen frei einsehbar im Container. Anwaltskammer bestreitet Zuständigkeit des ULD (Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein) - aus Datenschutzgründen. Ersetzt die Schweigepflicht das Bundesdatenschutzgesetz?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner veröffentlichte die Ergebnisse seiner Datenschutz-Umfrage bei rheinland-pfälzischen Unternehmen. Die 1.500 größten Unternehmen (> 50 Mitarbeiter) des Bundeslandes sollten seit Mai 2011 Rede und Antwort zu Themen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit stehen. Antworteten bereits 957 auf das erste Anschreiben, so erhöhte sich die Zahl nach einer Erinnerung im August 2011 auf 1.369 Rückläufer. Knapp 7% der befragten Unternehmen reagierten gar nicht.
"Datenschutz 2011" lautet eine Studie des TÜV Süd zum Thema Datenschutz in Unternehmen. Vier Monate lang von Dezember 2010 bis März 2011 befragte man mittelständische Unternehmen in Deutschland und wertete die Daten aus. Fazit: für die meisten teilnehmenden Unternehmen nimmt Datenschutz einen hohen Stellenwert ein, doch es gibt große Defizite.
Im April letzten Jahres hat der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar verstärkte Datenschutzkontrollen bei Unternehmen angekündigt und dies auch in die Tat umgesetzt. Über 700 Unternehmen aus den Bereichen Spedition, Immobilien, Arbeitsvermittlung, Pflegedienste und Arztpraxen standen auf der Prüfliste. Die Ergebnisse einer ersten Befragung liegen nun vor.
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