Datenleck bei der UNESCO: die Organisation stellt tausende Bewerberprofile im Internet frei zur Verfügung. Sensible personenbezogene Daten von Bewerbern sind für jedermann abrufbar. Die UNESCO war über einen Monat über das Leck informiert. Passiert ist NICHTS.
Zum 01.09.2009 traten neue Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Neben strengeren Auflagen in den Bereichen Adresshandel und Auftragsdatenverarbeitung sind seither härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das BDSG vorgesehen. Bußgelder bis zu 300.000 EUR drohen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Laut einem Online-Bericht der österreichen Zeitung "Krone" vergaßen 2010 die Briten über 17.000 USB-Sticks in Kleidung, die sie zur Reinigung abgegeben hatten. Diese Zahl holte eine Umfrage des Datenschutz-Unternehmens Credant Technologies aus der Wäschetrommel.
Wer Kommentare von Blogs oder Beiträge in Foren nutzt, um andere anzuschwärzen (ob berechtigt oder nicht), sollte nicht den eigenen Datenschutz vergessen. Bei solchen Einträgen werden zumeist Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Autors protokolliert. Dies kann schnell zum Bumerang werden. Hier ein anonymisiertes Beispiel eines solchen Kommentars.
Trotz einiger Nachbesserungen und Versuche seitens Google mit dem Webtracking-Tool Analytics den deutschen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden (siehe auch den Beitrag "Google Analytics: Datenschutzprobleme gelöst?"), hat jetzt erneut der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper die rote Karte gezückt. Webseitenbetreibern drohen nun wieder Bußgelder.
Elektronische Postkarten, auch ecards genannt, können Einfallstor für Schadroutinen in Ihr EDV-System sein. Unbemerkt im Hintergrund lauert die Gefahr. Zusätzlich geben Sie Name und Email von Ihnen selbst und dem Empfänger preis - die nächste Spam-Welle kommt bestimmt. Wieso also nicht zur herkömmlichen Weihnachtskarte greifen? Sicherer und deutlich persönlicher - der Empfänger wird es zu schätzen wissen.
Unbestreitbar: Personenbezogene Daten sind schützenswerte Daten. Betrachten wir die Angaben in der monatlichen Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter. Darin enthalten sind Name, Anschrift und Gehalt. Es geht aber weiter mit zusätzlichen Informationen, die noch sehr viel mehr über die betroffene Person verraten. Am Monatsende werden diese per Email an den externen Abrechnungsdienstleister übertragen - oftmals unverschlüsselt und unsigniert. Ein Fall für §43 BDSG "Bußgeldvorschriften"!
Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
Eine aktuelle Accenture Studie belegt, daß deutsche Unternehmen und Behörden nach eigener Aussage die Themen Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen. Dennoch beklagen 69 Prozent der befragten Organisationen den Verlust von personenbezogenen Daten in den letzten zwei Jahren. 29 Prozent der Organisationen sogar sechsmal und öfter! Betroffen waren hiervon Angaben über Kunden und Mitarbeiter zu Adresse, Familienstand, Angaben über körperliche Merkmale und Beruf sowie Fotos.