Unbestreitbar: Personenbezogene Daten sind schützenswerte Daten. Betrachten wir die Angaben in der monatlichen Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter. Darin enthalten sind Name, Anschrift und Gehalt. Es geht aber weiter mit zusätzlichen Informationen, die noch sehr viel mehr über die betroffene Person verraten. Am Monatsende werden diese per Email an den externen Abrechnungsdienstleister übertragen - oftmals unverschlüsselt und unsigniert. Ein Fall für §43 BDSG "Bußgeldvorschriften"!
Google Street View steht seit Wochen in der Kritik und im Kreuzfeuer von Verbrauchern, Datenschützern und der Politik. Was erregt die Gemüter und spaltet die Lager derart? Google startet im Herbst dieses Jahres seinen Dienst "Street View" in Deutschland. Dieser Kartendienst soll zunächst für 20 große Städte angeboten werden (Berlin, Bonn, Bremen, Bielefeld, Bochum, Dresden, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Seit 2008 kurven hierfür Kamerafahrzeuge durch Deutschland, Häuser und Plätze werden aus einer Kamerahöhe von 2,50m aufgenommen. Die gesammelten Aufnahmen sollen den bereits etablierten Dienst Google Maps sinnvoll ergänzen und ganze Straßenzüge sichtbar machen.
TV, Printmedien und Internet sind voll mit Werbung zum E-Postbrief, Tenor "Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet." Doch ist dem so? Kritische Stimmen im Netz werden immer lauter. Dabei wird die Nützlichkeit des E-Postbriefs an sich nicht unbedingt in Frage gestellt. Die Kritik richtet sich gegen andere Punkte.
Die letzten Tage und Wochen rückten die Sicherheitseinstellungen zur Privatsphäre sozialer Netzwerke immer wieder in den Blickpunkt. Ob bewusst oder unbewusst, haben einige Anbieter die notwendigen Parameter und Schalter entweder gut versteckt, weit in den Menüs verteilt oder missverständlich formuliert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Klicksafe.de, die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz, hat sich dieses Problems angenommen. Für Facebook, studiVZ und wer-kennt-wen.de sind Anleitungen online verfügbar, die den Anwender anschaulich und nachvollziehbar durch den Dschungel der Einstellungen navigieren.
Google Analytics steht trotz einiger Bemühungen (IP-Anonymisierung, Script-Blocker etc.) nach wir vor in der Kritik der Datenschützer. Zur Zeit liegt auch noch keine Stellungnahme der Aufsichtsbehörden vor, ob die bisher geltende Sicht über die Unzulässigkeit des Einsatzes von Analytics deswegen geändert wird. Bei der ganzen Diskussion und Aufregung wird übersehen, dass es kostenfreie und unbedenklichere Alternativen gibt - in Form von PIWIK.
Linktipp: Ohne E-Mail geht selbst in den kleinsten Unternehmen heute nichts mehr. Welche Regeln müssen Unternehmen beachten, um ihre E-Mails im Unternehmen professionell managen zu können? Hilfreiche Antworten bietet ein Beitrag bei securitymanager.de - dem Portal für IT-Security
Der Datenschutzbeauftragte des Schweizer Kantons Zürich bietet einen kostenfreien Online Check für die Stärke eines gewählten Passworts. Die Eingabe erfolgt über eine verschlüsselte https - Verbindung, eine farbliche Markierung in Grün oder Rot zeigt die Tauglichkeit des gewählten Passworts an.
Mit einem unbedachten Klick werden Webnutzer schnell Opfer einer Abzocke per Abofalle. Ist es dazu erst mal gekommen und die Rechnung ins Haus geflattert, ist dies noch lange kein Grund, klein beizugeben und den Zahlungsaufforderungen der Betrüger nachzukommen. Rat und Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer regelmäßig aktualisierten Übersicht bekannter Abofallen im Web. Ergänzt werden diese durch Hinweise auf die Betreiber sowie kooperierenden Inkasso- und Anwaltbüros. Hinweise zu aktuellen Verfahren gegen die Betreiber oder auch z.B. gesperrte Bankkonten runden die Informationen ab.
Internet Anbietern droht neues Ungemach. Auslöser ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die zum 18.05.2010 in Kraft getreten ist. Deren Grundlage ist eine europäische Richtlinie aus 2006, die nun durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, diskriminierende Bestimmungen der Anbieter gegenüber Kunden zu verhindern und insgesamt den Verbraucherschutz zu stärken. Die vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Webauftritte aus verschiedenen Bereichen (BGB, TMG etc.) wurden für diesen Zweck überarbeitet und erweitert.
Google Analytics ist ein beliebtes Tool für die Analyse und Auswertung der Besucher von Webseiten durch Seitenbetreiber. Beim Einsatz dieses Dienstes entsteht schnell der Konflikt mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationspflicht, Zustimmungspflicht, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (in diesem Fall der IP Adresse) flechten ein Netz, in dem Sie sich ohne böswillige Absicht verfangen können und mit entsprechenden Bußgeldern durch die Landesdatenschutzbehörden rechnen müssen.
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