Willkommen zum ersten Teil unserer Serie "Irrtümer im Datenschutz". Die weit verbreitete Annahme "Datenschutz und Datenschutzgesetz betreffen mein Unternehmen überhaupt nicht" gehört ins Reich der Mythen und Irrtümer! Sollten Sie bisher mit Ihrem Unternehmen (auch als Ein-Mann-Betrieb) nach dieser Fehleinschätzung agiert haben, lohnt ein Blick in § 43 ff BDSG zwecks Identifikation der Bußgeldrisiken, denen Sie sich und Ihrem Unternehmen ausgesetzt haben. Oder fragen Sie doch gleich den Fachmann - a.s.k. Datenschutz, Sascha Kuhrau
Sicherheitsleck in den Routern der Telekom. Mittels einer trivialen PIN erhält man per WPS WLAN Zugriff auf den Router. Betroffen sind die Modelle Speedport W 504V, W723V (Typ B) und W921V.
Die Big Brother Awards 2012 für "besondere" Verdienste rund um Datenschutz wurden am 13.04.2012 verliehen. Behörden, Unternehmen, aber auch die Cloud wurden in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet für Verstöße gegen den Datenschutz und besondere Mißachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehr über die Preisträger und nominieren Sie Kandidaten für den nächsten Award.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und Berater für Datenschutz und Datensicherheit treffe ich regelmäßig auf wohletablierte Irrtümer in Bezug auf Datenschutz, das Bundesdatenschutzgesetz und dessen Anwendung auf Unternehmer / Unternehmen. Einen kleinen (anonymisierten) Auszug möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.
Kaum ein Unternehmen ist ohne Webauftritt heutzutage. Der Auftritt im World Wide Web ist zu mehr herangewachsen als die ursprüngliche digitale Visitenkarte. Mit zahlreichen Funktionen wird um die Gunst der Besucher gebuhlt. Newsletter, Kontaktformulare, Stellenausschreibungen, Gewinnspiele, Social Media, Datenschutzerklärung oder auch das Impressum haben naturgemäß ihre Tücken und bergen das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern. Präsentieren Sie Ihren Webseiten-Besuchern das Datenschutz-Zertifikat a.s.k. websecure und demonstrieren damit den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten Ihrer Webseite.
Datenpanne: Anwalts-Akten zahlreicher Mandaten im Altpapier in Schwarzenbek gefunden. Pfändungen, Haftanträge, vertrauliche Informationen lagen frei einsehbar im Container. Anwaltskammer bestreitet Zuständigkeit des ULD (Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein) - aus Datenschutzgründen. Ersetzt die Schweigepflicht das Bundesdatenschutzgesetz?
Die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein (ULD) stellt Webseitenbetreibern ein Ultimatum: bis Ende September 2011 müssen social plugins von Facebook sowie die dazugehörigen Fanpages verschwunden sein. Die dahinterstehende Datenweitergabe verstößt gegen geltendes Recht, Bußgeldrisiko 50.000 EUR.
"Datenschutz 2011" lautet eine Studie des TÜV Süd zum Thema Datenschutz in Unternehmen. Vier Monate lang von Dezember 2010 bis März 2011 befragte man mittelständische Unternehmen in Deutschland und wertete die Daten aus. Fazit: für die meisten teilnehmenden Unternehmen nimmt Datenschutz einen hohen Stellenwert ein, doch es gibt große Defizite.
Datenpanne: 1,2 Millionen Daten von Gewinnspielteilnehmern bei neckarmann.de GmbH geklaut. Betroffen sind Vorname, Nachname und Email-Adresse. Weitere Daten gingen lt. Aussage des Unternehmens nicht verloren. Die Betroffenen und die Landesdatenschutzbehörde sind informiert.
Haben Sie Ihren Facebook-Account ausreichend geschützt? Sind Ihre Privatsphären-Einstellungen entsprechend angepasst, damit Ihre Daten und Informationen nicht in alle Welt hinaus posaunt werden? Ja? Trotzdem Pech gehabt! Wie heise.de in seinem Ticker heute vermeldet, gab es über lange Zeit ein Datenleck bei Facebook. Wo ist der "Gefällt mir nicht" / "Dislike"-Button?
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