Zum 31.08.2012 läuft die Übergangsregelung für § 28 BDSG für Werbezwecke aus. Ab dem 01.09.2012 heißt es dann, personenbezogene Daten und die sogenannten "Listendaten" ausschließlich noch mit wirksamer Einwilligung für Werbezwecke zu nutzen. Laut dem Bußgeldkatalog des Bundesdatenschutzgesetzes können durchaus Beträge bis 300.000 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden. Grund genug für alle Werbetreibenden, sich mit den aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.
Die sog. "Scoring-Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 01.04.2010 hat weitreichende Veränderungen für Verbraucher und Unternehmen mit sich gebracht. Die Lektüre des reinen Gesetzestextes (Änderungen an §28 sowie §34) ist nicht jedermanns Sache und muss auch nicht sein. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper hat nun auf seiner Webseite zwei übersichtliche FAQs (Frequently asked questions - Häufig gestellte Fragen) zusammengestellt.
Die sog. "Scoring-Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz zum 01.04.2010 erweiterte die Rechte Betroffener gegenüber Auskunfteien. Einmal jährlich müssen diese seither auf Anforderung kostenfrei über den gespeicherten Scoring Wert sowie dessen Zusammensetzung informieren. Stiftung Warentest überprüfte im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2010 die sechs größten deutschen Auskunfteien und deren übermittelten Angaben - mit erschreckendem Ergebnis.
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt programmgemäß die aktuellen Änderungen zur Selbstauskunft im Rahmen der Scoring Novelle des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 01.04.2010. Doch damit nicht genug. Auf der Webseite der Piratenpartei ist ein Formbriefgenerator online, mit wenigen Klicks ist nach Eingabe der eigenen Angaben ein Formbrief erstellt, der sofort ausgedruckt und verschickt werden kann. 18 Anbieter Adressen sind bereits fest hinterlegt (Stand 13.04.2010).
Im aktuellen Newsletter informiert die SCHUFA, wie Sie die Änderungen durch die "Scoring Novelle" nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetz vom 01.04.2010 umzusetzen gedenkt. Besucht man die Webseite www.meineschufa.de, so findet man im ersten Menüpunkt "Produkte" den neuen Unterpunkt "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz".
Mit Änderung des § 34 des Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der "Scoring Novelle" zum 01.04.2010 wurden die Auskunftsrechte der Betroffenen verbessert. Mehr über die praktische Anwendung finden Sie im Beitrag "Scoring Novelle: Ihr gutes Recht – kostenlose Auskünfte über gespeicherte Personendaten". Hier der Gesetzestext im Wortlaut.
Mit der sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum 01.04.2010 sind u.a. folgende Paragraphen hinzugekommen: § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien und § 28b Scoring. Hier die Texte im Wortlaut.
Die sog. "Scoring Novelle" des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die ab morgen 01.04.2010 in Kraft tritt, spricht den Betroffen ein kostenfreies, jährliches Auskunftsrecht z.B. gegenüber Auskunfteien zu - vgl. §34 BDSG "Auskunft an den Betroffenen".
Der irreführende Name "Scoring Novelle" im Rahmen aktueller Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mag dazu verleiten, sich mit dieser Änderung nicht näher zu befassen. Deren Nichtbeachtung kann für Unternehmer / Unternehmen ab dem 01.04.2010 fatale Folgen haben.
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