Die oberste Datenschutzbehörde BfDI legte am 17.06.2020 seine Berichte für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Dieser Beitrag ist ein Überblick zum Datenschutzbericht ..
Der Tätigkeitsbericht 2015/2016 des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen, Vereine, Freiberufler etc.) wurde veröffentlicht. Es wurde eine deutliche Zunahme an Beschwerden von Bürgern ebenso wie eine Steigerung der Datenpannen durch Unternehmen festgestellt. Im Beschwerdebereich ist das Thema Videoüberwachung Knackpunkt Nummer Eins. Bei den Datenpannen hat sich neben den Klassikern das Thema Cybercrime weit nach vorne geschoben. Unsichere Webseiten, gehackte Webshops, mißbrauchte Kunden- und Zahlungsdaten führen die Hitliste an. Auch ein Ausblick auf die (zumindest teilweise heute schon bekannten) Auswirkungen auf die EU-DSGVO (ab 25.05.2018) wird gegeben. An der Bestellpflicht für Datenschutzbeaufragte durch Unternehmen und Vereinen wird sich voraussichtlich nichts ändern. Neu aber: die Bestellung muss der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Wohl dem, der einen hat :-) Mehr Infos und Links zum kompletten Tätigkeitsbericht im Blogbeitrag.
Thomas Kranig, Amtsleiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutz mit Sitz in Ansbach hat am Montag den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 in München vorgestellt. Bei der Datenschutzbehörde gingen im vergangenen Jahr 3.256 Anfragen und Beschwerden von Bürgern und Unternehmen ein. Das sind 80% mehr als noch fünf Jahre zuvor. Kranig führt dies auf eine deutlich gestiegene Sensibilität für die Sicherung der Privatsphäre bei den Betroffenen zurück.
Auf den Webseiten des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten steht der Tätigkeitsbericht für 2010 zur Verfügung. Darin moniert Thomas Petri das mittlerweile in die Jahre gekommene Landesdatenschutzgesetz. Gerade im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet bestünde Aktualisierungsbedarf. Weiterhin betrachtet er die Bündelung der IT-Ressourcen des Freistaats an wenigen zentralisierten Stellen kritisch unter Datenschutzgesichtspunkten. Bei dem Thema Cloud-Computing für Behörden mahnt er Zurückhaltung an.
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 gestern in Schwerin der Öffentlichkeit vorgestellt. Neumann brachte es klar auf den Punkt: "Im Berichtszeitraum 2008 und 2009 haben sich die Meldungen zum Thema Datenschutz förmlich überschlagen. Datenskandale machten die Runde und erreichten ein Maß an Öffentlichkeit, wie es diesem Thema in den letzten Jahrzehnten selten beschert war. Den gesetzgeberischen Bemühungen ist gegenwärtig allerdings eher eine symbolische als eine wirklich überzeugende Kraft beizumessen."
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht prangert der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Harald Stauch den Umgang der Kommunen mit dem Thema Datenschutz an. Stichprobenartig wurden 40 Kommunen überprüft - Ergebnisse erschreckend. Und das obwohl die Hürden für eine Beanstandung nach eigenen Angaben recht hoch angesetzt wurden. Fehlende oder gravierend mangelhafte Datensicherheitskonzepte, keine oder pro forma bestellte Datenschutzbeauftragte, mangelndes Bewußtsein für das heikle Thema Datenschutz - "die Ergebnisse sind mehr als ernüchternd", so Strauch.
"Datenschutz ist Teil der Menschenwürde" - so prägnant bringt es der Landesdatenschutzbeauftrage von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner in seinem heute (10.03.2010) veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2008/2009 auf den Punkt (Zitat)
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