Seit der Urteilsverkündung des EuGH am 01.10.2019 hat man das Gefühl, die Medien überschlagen sich mit aufmerksamkeitserhaschenden Eilmeldungen und Headlines. Leider - und das im Kontext der DSGVO nicht zum ersten Mal - mit Falschdarstellungen und Aussagen, die der EuGH so gar nicht getätigt hat. Da das Thema Cookies auch immer wieder Gegenstand von Anfragen Ihrerseits an uns ist, ein paar Informationen zu den eigentlichen Inhalten des Urteils.Der EuGH hat mitnichten alle Cookies einer Webseite mit der Pflicht zur Einwilligung belegt. Stattdessen hat der EuGH im Zuge des Planet49-Urteils vom 01.10.2019 nur bestätigt, was zuvor schon bekannt war. Mehr Details zum Umgang mit Cookies auf Ihrer Webseite sowie hilfreiche Informationen zu Cookies seitens der Landesdatenschutzbehörden finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden: die Klarnamenpflicht für Facebook-Nutzer aus Deutschland bleibt (vorerst) bestehen! Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) hatte gegen diese Verpflichtung geklagt.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt in Alternativen zur gerade vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung, im Gegensatz zu Ihrem Ministerkollegen de Maizière (Bundesinnenminister).
Mit Urteil vom 09.03.2010 stellt der Europäische Gerichtshof klar: Deutschland verstößt mit seiner Organisation und Einbindung der Aufsichtsbehörden für die Privatwirtschaft gegen die EG-Datenschutzrichtlinie.
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