Keine Email-Werbung ohne schriftliche Einwilligung. Oder gibt es doch Ausnahmen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Datenschutz? Ja, es gibt genau eine Ausnahme. Bei dieser müssen zahlreiche Bedingungen ALLE und GLEICHZEITIG erfüllt sein. Ein Merkblatt des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg dient Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegen unlauter werbende Unternehmen. Im Umkehrschluss kann jeder Werbetreibende in diesem Merkblatt nachlesen, wie es richtig geht. Mehr im Blogbeitrag
Die Landesdatenschutzbehörden, allen voran das BayLDA haben ein härteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße im Verbindung mit personenbezogenen Daten angekündigt. Grund genug, sich um rechtskonforme Einwilligungen für den eigenen Datenbestand zu kümmern. Das BayLDA hat einen Leitfaden (PDF) herausgegeben.
State of Privacy Report 2015: Wenig Vertrauen in Sachen Datenschutz in Unternehmen und Behörden. Datensicherheit Kauffaktor vor Qualität und Service. Zeit zum Handeln.
Datenschutz-Rückblick auf das Jahr 2013 von a.s.k. Datenschutz: NSA, PRISM, Merkel-Gate, Edward Snowden, neue Datenschutzbeauftragte
Am Samstag, den 17.11.2012 findet von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Volkshochschule Hersbruck, Emil-Held-Haus, Amberger Straße 27, Raum 02 das Seminar "Soziale Netzwerke und deren Gefahrenpotentiale" statt. Die Teilnahme-Gebühr beträgt 24,-- €. Wie kann es sein, dass ein eigentlich kleines Unternehmen wie Facebook Milliarden wert sein soll? Oder handelt es sich dabei eher um den Wert der gesammelten personenbezogenen Daten der Nutzer? Was steckt hinter sozialen Netzwerken? Was treibt diese an und was motiviert deren Nutzer, so viel über sich preiszugeben? Was ist Profiling und wie kann ich mich davor schützen? Welche unbedachten Rechtsverstöße können bei der Nutzung sozialer Netzwerke unterlaufen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen der Dozent, freiberuflicher Berater für Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen dieser Veranstaltung.
Zum 31.08.2012 läuft die Übergangsregelung für § 28 BDSG für Werbezwecke aus. Ab dem 01.09.2012 heißt es dann, personenbezogene Daten und die sogenannten "Listendaten" ausschließlich noch mit wirksamer Einwilligung für Werbezwecke zu nutzen. Laut dem Bußgeldkatalog des Bundesdatenschutzgesetzes können durchaus Beträge bis 300.000 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden. Grund genug für alle Werbetreibenden, sich mit den aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.
Datenschutz-Zertifikaten kommt eine immer größere Bedeutung zu. Kein Wunder bei fortwährenden Meldungen über Datenpannen und Datenlecks. Verbraucher, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden stetig sensibler. Überzeugen Sie mit Datenschutz-Zertifikaten von a.s.k. Datenschutz
Der hessische Datenschutzbeauftragte ist seit dem 01.07.2011 auch für Unternehmen zuständig. Diese will er nun verstärkt kontrollieren und Verstöße mit Bußgeldern bestrafen. Jedoch fordert er auch eine Eigenverantwortung und einen bedachten Umgang mit den eigenen Daten von den Verbrauchern selbst ein.
Studie zu Datenschutz im Internet der BITKOM offenbart extrem gegensätzliche Sicht- und Handlungsweisen der Nutzer. Jeder Siebte verzichtet auf Datenschutzmaßnahmen, jeder Sechste macht keine Online-Geschäfte aufgrund des Risikos. Nur jeder Zweite fühlt sich ausreichend informiert zu Datenschutz und Datensicherheit im Internet und was er selbst dafür tun kann.
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