Wer auf die Idee kommen sollte, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Finanzamt basierend auf den Betroffenenrechten der DSGVO zu widersprechen, sollte sich mit diesem Urteil aus 2023 des Bundesfinanzhofs befassen. Kategorie: Ein netter Versuch. Doch lies selbst mehr in unserem Blogbeitrag.
Schritt-für-Schritt Anleitung, wie man seinen Facebook Account / sein Facebook Profil mit wenigen Klicks löschen kann.
Wie erwartet erhofft hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.09.2012 das umstrittene Meldegesetz erst mal gestoppt. Jetzt muss sich der Vermittlungsausschuss mit dem Thema befassen.
Zum 31.08.2012 läuft die Übergangsregelung für § 28 BDSG für Werbezwecke aus. Ab dem 01.09.2012 heißt es dann, personenbezogene Daten und die sogenannten "Listendaten" ausschließlich noch mit wirksamer Einwilligung für Werbezwecke zu nutzen. Laut dem Bußgeldkatalog des Bundesdatenschutzgesetzes können durchaus Beträge bis 300.000 Euro bei Nichteinhaltung fällig werden. Grund genug für alle Werbetreibenden, sich mit den aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.
Meldeämter dürfen Einwohnerdaten zukünftig ohne aktive Zustimmung des Betroffenen an Werbetreibende weitergeben - und - Widerspruch ist zwecklos
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