Mit großen Schritten geht es in die letzte Phase dieses Jahres. Umsatz– und Budgetplanungen sind im vollen Gange. Wie jedes Jahr macht man sich Gedanken, wie das Werbebudget sinnvoll eingesetzt werden kann. Professionelle Webauftritte gehören zum guten Ton und sind ein wichtiges Marketinginstrument. Printmedien, TV, Radio, Flyer und Co. werden nach Bedarf bedient. Doch ist damit alles getan? Diese Fragestellung und Unsicherheit nutzen wie jedes Jahr dubiose Anbieter von Branchenbucheinträgen.
Verpackung ist alles
Sie kommen per Email, gelegentlich per Post. Auf den ersten Blick ist der Betrachter geneigt, diese Offerten für ein offizielles Angebot der DeTeMedien oder eines kostenlosen Angebots zu halten. Doch weit gefehlt, wie näheres Hinschauen ans Licht bringt.
Perfekte Mimikri
„Als Mimikry wird in der Biologie die Ähnlichkeit von Tieren einer bestimmten Art mit denen einer zweiten Art bezeichnet, so dass Tiere einer dritten Art die beiden anderen Arten nicht sicher voneinander unterscheiden können und miteinander verwechseln.“
Nun sind wir nicht in der Tierwelt, aber das Prinzip funktioniert trotzdem. In einem aktuellen Beispiel gibt sich der Anbieter als Partnerverlag der DeTeMedia aus. Wer denkt da nicht gleich an die Verlagstochter des Telekommunikationsriesen in Pink.
Die Sache hat nur einen Haken—dessen offizieller Verlag für „Das Telefonbuch“, „Das Oertliche“ und die „Gelben Seiten“ heißt DeTeMedien. Das menschliche Hirn ersetzt sinngemäß mit bekannten Mustern und schon ist es überlistet — das erste Ziel erreicht: Ausschaltung der Skepsis beim Leser.
Der Anschein
Doch damit nicht genug. Man soll ja den PDF-Anhang öffnen, um darin die notwendigen Korrekturen vorzunehmen, um auch im kommenden Jahr “mit Ihren aktuellen Firmendaten in den Branchenportalen eingetragen” zu sein. Bewusst wird dem Leser vorgegaukelt, es bestünde ja schon eine Zusammenarbeit. Die Skepsis-Schwelle sinkt weiter.
Wie praktisch
Der überrumpelte Empfänger öffnet also nun pflichtbewusst den PDF-Anhang. In diesem Fall hat er noch mal Glück, kein Schadcode durch das fremde Dokument eingeschleust. Teuer kann es dennoch werden.
Um den weiteren „offiziellen“ Anschein zu wahren, prangt oben rechts das GOGREEN-Logo der Deutschen Post. Na, dann kann es ja nur seine Richtigkeit mit dem Angebot haben, oder?
Über das Stichwort „Eintragungsvorschlag“ fliegt man schnell hinweg auf der Suche nach dem Korrekturfeld. Darüber steht „Die von Ihnen zugesandte und gewünschte Änderung, haben wir wie folgt untenstehend im Korrekturfeld geändert. Wir bitten Sie nochmals den nachfolgenden Einragungstext zu überprüfen und uns diesen per Fax zurück zusenden.“ Schreibfehler inklusive 🙂
Geschickt wird sich ein Fehler in Ihre Daten eingeschlichen haben. Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter korrigieren diesen und faxen das Formular zurück.
Glückwunsch
Sie sind nun Besitzer eines Premiumeintrages in einem unbedeutenden Online-Verzeichnis. Kosten: 999 EUR netto pro Jahr, Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre. Da Sie so schnell reagiert haben, gewährt man Ihnen aber einen Nachlass von 2 EUR auf den Rechnungsbetrag. Wie nett, es ist ja auch bald Weihnachten.
In diesem Sinne — immer schön genau die Post lesen, Sascha Kuhrau
Erfreuliches Update
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.07.2012 (VII ZR 262/11) zu der Frage entschieden, dass eine solche Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Online-Branchenverzeichnis nach dem Erscheinungsbild des Formulars für den Adressaten überraschend ist und deshalb nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil wird.
2 Responses
RT @askconsult: Es ist wieder so weit — der alljährliche Nepp mit angeblichen Branchenbucheinträgen — https://t.co/njTmkDJQ
RT @askconsult: Es ist wieder so weit — der alljährliche Nepp mit angeblichen Branchenbucheinträgen — https://t.co/njTmkDJQ