Baye­ri­sches Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (kurz LSI) bie­tet seit Mai 2019 ein Prüf­sie­gel für den Umset­zungs­stand der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in baye­ri­schen Kom­mu­nen an. Auf Basis einer Selbst-Aus­kunft kann die Kom­mu­ne damit eine Min­dest­ab­si­che­rung in der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit nach­wei­sen. Das Sie­gel ist unab­hän­gig vom ver­wen­de­ten ISMS-Stan­dard. Das Sie­gel hat eine Gül­tig­keits­dau­er von 2 Jah­ren. Eine Ver­län­ge­rung kann bean­tragt wer­den. Dazu muss die Kom­mu­ne jedoch die akti­ve Beschäf­ti­gung mit dem The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und den Betrieb des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach­wei­sen. Wie bei “ech­ten” Zer­ti­fi­zie­run­gen kann ein erst­ma­lig erteil­tes Sie­gel also auch wie­der ent­zo­gen werden.

Kann mit dem Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept “Arbeits­hil­fe” der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne das Sie­gel erreicht werden?

Das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept “Arbeits­hil­fe” der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne (Autor: Sascha Kuhr­au) ist selbst­ver­ständ­lich für den Erhalt des Sie­gels gerüs­tet. Jede Kom­mu­ne, die ihr Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept auf Basis der Arbeits­hil­fe ein­ge­führt hat, kann bei ent­spre­chend kor­rek­ter Umset­zung die Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt des LSI Sie­gels erfüllen.

Als Autor der Arbeits­hil­fe und Lei­ter zahl­rei­cher kom­mu­na­ler Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­pro­jek­te sowie kom­mu­na­ler exter­ner Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter unter­stüt­zen wir von a.s.k. Daten­schutz Sascha Kuhr­au Sie ger­ne bei der Ein­füh­rung und dem Betrieb eines kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts und dem Erhalt des LSI Siegels.

Wo fin­de ich Infor­ma­tio­nen zum Baye­ri­schen Sie­gel “Kom­mu­na­le IT-Sicherheit”?

Das LSI stellt auf sei­ner Web­sei­te aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen bereit (exter­ner Link).

Was hat es mit der “Arbeits­hil­fe” auf sich und wo kann ich die­se beziehen?

Die Arbeits­hil­fe ist eine aus dem IT-Grund­schutz des BSI abge­lei­te­te Sys­te­ma­tik, um klei­ne kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen (aber auch klei­ne Fir­men) bei der Ein­füh­rung und dem Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts zu unter­stüt­zen und zu beglei­ten. Sie wur­de im Auf­trag der Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne durch die a.s.k. Daten­schutz Bera­tung Sascha Kuhr­au ent­wi­ckelt. Die Arbeits­hil­fe steht inter­es­sier­ten Orga­ni­sa­tio­nen kos­ten­frei zur Ver­fü­gung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Web­sei­te der Inno­va­ti­ons­stif­tung (exter­ner Link).

Im Lau­fe des Jah­res 2019 wird die Arbeits­hil­fe in einer Ver­si­on 3.o erschei­nen, in der kon­kre­te Anpas­sun­gen für das LSI Sie­gel ent­hal­ten sind.

Bis­her gab es ledig­lich für die “gro­ßen” ISMS wie ISO 27001, BSI IT-Grund­schutz oder ISIS12 die Mög­lich­keit im Rah­men einer Zer­ti­fi­zie­rung einen Nach­weis über eine kor­rek­te Umset­zung des ISMS zu erhal­ten. Mit­tels des LSI Sie­gels kann nun auch die Arbeits­hil­fe mit einer sol­chen Art Nach­weis aufwarten.

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