Google Analytics als Webtracking- und Analyse-Tool ist bei Webmastern recht beliebt. Eine aus Datenschutzsicht beanstandungsfreie Umsetzung ist seit geraumer Zeit möglich. Dabei gilt es jedoch, einiges zu beachten. Wer sich darum nicht kümmert, kann zukünftig vom Wettbewerb dazu mit rechtlichen Mitteln — im Zweifel mittels Abmahnung — gezwungen werden.
In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.03.2016 mit dem Aktenzeichen 312 O 127/16 untersagt das Gericht dem Betreiber einer Webseite den Einsatz von Google Analytics aufgrund fehlender Hinweise auf den Einsatz, beispielweise im Rahmen der Datenschutzerklärung. Das Landgericht Hamburg droht dem Webseitenbetreiber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an (als Ersatz Ordnungshaft bis zu 6 Monaten).
Nicht eindeutig geklärt ist bisher, ob § 13 Absatz 1 Satz 1 Telemediengesetz (TMG) Grundlage für eine Abmahnung sein kann. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat 2012 diesen Sachverhalt verneint. Dem entgegen hat das OLG Hamburg in 2013 die Abmahnfähigkeit bestätigt.
Wer demnach zur Zeit Abmahnung und weiteres Ungemach wegen des Einsatzes von Google Analytics vermeiden will, tut gut daran, die Empfehlungen aus 2011 für die Einführung und Nutzung von Google Analytics als Webtracking- und Analyse-Tool umzusetzen:
- Abschluss einer Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG. Eine gemeinsam erarbeitete Vorlage samt Anleitung finden Sie unter www.google.com/analytics/terms/de.pdf oder Sie suchen bei google.de nach „analytics +tos.pdf“.
- Detaillierte Formulierung der Nutzung in der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite zusammen mit dem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit durch das Google Tool „gaoptaut“ inkl. Downloadlink.
- Aktivierung der anonymizeIP-Funktion (Achtung: hierfür ist ein gesonderter Tracking-Code notwendig!)
- Löschen ALLER bisher zu Unrecht erhobenen Daten
Viel Erfolg beim datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics. Wer es unkomplizierter mag, setzt auf das Open Source Tool PIWIK, wie in unserem Blogbeitrag beschrieben.
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Abmahnung für den Einsatz von Google Analytics https://t.co/yw7IJ5VCwP https://t.co/gS1YvP0mG9