Bayerns Webseitenbetreiber im Visier: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht teilte gestern mit, den Einsatz des Webtracking-Tools Google Analytics auf 13.404 Webseiten mit Betreibern aus Bayern mittels einer eigens entwickelten Software überprüft zu haben. 10.955 der geprüften Webseiten setzten Google Analytics nicht ein. Auf den verbliebenen 2.449 Webseiten wäre das beliebte Webtracking-Tool lediglich in 3% aller Fälle datenschutzkonform umgesetzt. Die verbleibenden 2.371 Webseitenbetreiber erhalten in den kommenden Tagen Post von der Landesdatenschutzbehörde mit der Aufforderung zur Abstellung des nicht konformen Einsatzes.
Sicherheitsleck in den Routern der Telekom. Mittels einer trivialen PIN erhält man per WPS WLAN Zugriff auf den Router. Betroffen sind die Modelle Speedport W 504V, W723V (Typ B) und W921V.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet mit der Zutrittskontrolle, ausreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zutritt zu Räumlichkeiten zu verhindern und personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen vor Verlust, Zerstörung oder Mißbrauch zu schützen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich um Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten handelt. Doch was steckt im Detail hinter dem Begriff Zutrittskontrolle? Das lesen Sie hier.
Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL brachte den Stein ins Rollen, weitere Berichterstattungen in TV, Radio, Print und Web folgten. Nach Informationen, die dem Magazin vorliegen, gerieten bevorzugt Frauen in kurzen Röcken oder mit tief Einblick gewährenden Tops ins Visier heimlicher Videoüberwachungsmaßnahmen durch einige Filialleiter in Frankfurt / Main, Dieburg und weiteren hessischen Standorten. Doch damit nicht genug. In "lohnenswerten" Fällen wurden die ahnungslosen Kundinnen und Kunden herangezoomt, Videosequenzen auf CD gebrannt und untereinander getauscht.
In Gesprächen mit Anwälten, aber auch mit Steuerberatern trifft man häufig auf das Argument, die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) würden die Kanzlei oder den Anwalt nicht betreffen, da es eigene Regelungen zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit gäbe. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht hier klar vor, das für Sachverhalte, die durch kein bereichspezifisches Recht explizit geregtl werden, die (allgemeineren) Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zum Tragen kommen.
Die personenbezogene Daten von über 35 Millionen Arbeitnehmern des Systems für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) sind endgültig gelöscht. Dies berichtet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar am gestrigen Tage. Bereits Ende Dezember 2011 wurden die Schlüssel vernichtet, die einen Zugriff auf die Daten möglich gemacht hätten. Nun folgte die physikalische und somit endgültige Löschung. Der Datensammelei waren unzählige kontroverse Diskussionen vorausgegangen, ein Entkommen gab es nicht.
Die Big Brother Awards 2012 für "besondere" Verdienste rund um Datenschutz wurden am 13.04.2012 verliehen. Behörden, Unternehmen, aber auch die Cloud wurden in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet für Verstöße gegen den Datenschutz und besondere Mißachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehr über die Preisträger und nominieren Sie Kandidaten für den nächsten Award.
"BYOD" ist in aller Munde, zu Recht. Hinter dem Kürzel verbergen sich zahlreiche Risiken und Unannehmlichkeiten für Administratoren und Unternehmer. Doch "Bring Your Own Device" ist Alltag! Mögliche Folgen: Datenschutzverstösse, Sicherheitslecks und die daraus resultierenden Image-Schäden durch negative Presseberichte.