Meldepflicht von Datenpannen
Seit 2009 müssen sich Unternehmen, die personenbezogene Daten “verlieren” und eine meldepflichtige Datenpanne verursachen, unter anderem eigenständig bei der für sie zuständigen Landesdatenschutzbehörde melden und die Betroffenen ausführlich informieren. Der erzieherische Effekt durch das Bekanntwerden in der Öffentlichkeit ist bewußt eingeplant.
Gleichberechtigung — auch im Datenschutz?
Der Gesetzgeber war jedoch der Meinung, “seine” Behörden und deren Datenpannen von der Meldepflicht ausnehmen zu müssen. Über die Gründe läßt sich nur spekulieren. Nur so ist jedoch zu erklären, wieso Verbraucher Behörden mit der Schulnote 2,9 noch als vertrauenswürdiger vor allen anderen “Branchen” einstufen. Pannen werden meist nur durch den Protest seitens Betroffener bekannt.
Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt Kritik. Seiner Meinung nach müssten Behörden hier den gleichen strengen Regelungen unterworfen werden wie Unternehmen. Behörden und Verwaltungen setzen auf EDV-gestützte Verfahren, sind untereinander vernetzt, speichern teilweise sensiblere Informationen als die meisten Unternehmen. Schaar sieht keinen Grund, warum hier mit unterschiedlichen Maßstäben bemessen wird.
“Eine solche Informationspflicht motiviert die verantwortlichen Stellen, mehr für die Datensicherheit und den Datenschutz zu tun. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum hier für Datenschutzverstöße staatlicher und privater Stellen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.”
Er empfiehlt, das Berliner Landesdatenschutzgesetz zum Vorbild zu nehmen. Dies sieht in § 18 a BlnDSG bereits die Meldepflicht für Behörden vor.
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Hilfreiche Datenschutz-Links
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