Zum 01.09.2009 traten neue Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Neben strengeren Auflagen in den Bereichen Adresshandel und Auftragsdatenverarbeitung sind seither härtere Sanktionen bei Verstößen gegen das BDSG vorgesehen. Bußgelder bis zu 300.000 EUR drohen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Laut einem Online-Bericht der österreichen Zeitung "Krone" vergaßen 2010 die Briten über 17.000 USB-Sticks in Kleidung, die sie zur Reinigung abgegeben hatten. Diese Zahl holte eine Umfrage des Datenschutz-Unternehmens Credant Technologies aus der Wäschetrommel.
Der Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Wedel im Kreis Pinneberg zeigt, wie man sensible, personenbezogene Daten besser nicht entsorgt - nämlich via Altpapiercontainer. Ein Leser der sh:z fand diese Daten neben der Entsorgestelle und leitete sie an die Zeitung weiter. Neben Namen, Anschriften und Telefonnummern gaben die Unterlagen auch Informationen zu den Krankheitsbildern der Betroffenen wieder.
Online-Umfrage von "Deutschland sicher im Netz e.V." (DsiN) enthüllt Schwachstellen. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für die Verantwortlichen in den Unternehmen: lediglich ein Drittel der Befragten gibt an, über eine Compliance-Strategie zu verfügen. Vor dem Hintergrund drohender Bußgelder bei Nichteinhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsregeln - gerade im Umgang mit personenbezogenen Daten - schwer nachvollziehbar.
Newsletter und Email-Werbung bieten zahlreiche Fallstricke, um gegen geltende gesetzliche Regelungen zu verstoßen und sich im Zweifel Abmahnungen und Bußgelder einzufangen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Unwissenheit, Unbedarftheit oder fehlerhafte technische Umsetzung beim Opt-In uvm.
Auf den Webseiten des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten steht der Tätigkeitsbericht für 2010 zur Verfügung. Darin moniert Thomas Petri das mittlerweile in die Jahre gekommene Landesdatenschutzgesetz. Gerade im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet bestünde Aktualisierungsbedarf. Weiterhin betrachtet er die Bündelung der IT-Ressourcen des Freistaats an wenigen zentralisierten Stellen kritisch unter Datenschutzgesichtspunkten. Bei dem Thema Cloud-Computing für Behörden mahnt er Zurückhaltung an.
tagesschau.de, SPIEGEL, taz und zahlreiche weitere Online- und Printmedien bekamen über 60.000 interne Emails der NPD zugespielt. Das ist das größte bislang bekannt gewordene Datenleck dieser Partei. Experten untersuchten die vorliegenden Daten und fanden keine Hinweise auf Manipulationen. Am Wochenende ließ ein Sprecher der Partei im TV noch Gegenteiliges verlautbaren. NaziLeaks
Anhörung im Bundestag zum Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" und es hagelt Kritik von allen Seiten. Lediglich der Vertreter der BITKOM ist immun gegen die geäußerten Bedenken und Kritikpunkte, er spricht von einem Quantensprung. Dem entgegen stehen deutliche Aussagen des Deutschen Notarvereins, des Chaos Computer Clubs (CCC) sowie der FIFF (Forum InformatikerInnen für Frieden. Die Rede ist von "Mogelpackung", "Bauernfängerei", von rechtlichen Nachteilen bis hin zur verdeckten Einführung eines Portos für Emails.
Videoüberwachung bietet genug Möglichkeiten für Unternehmen, dieses probate Mittel rechtswidrig einzusetzen und sich den Unmut von Kunden, Mitarbeitern und der Landesdatenschutzbehörden zuzuziehen. Abhilfe gibt es. Fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten. Sie haben noch keinen? Dann sprechen Sie mich an.
Wer Kommentare von Blogs oder Beiträge in Foren nutzt, um andere anzuschwärzen (ob berechtigt oder nicht), sollte nicht den eigenen Datenschutz vergessen. Bei solchen Einträgen werden zumeist Datum, Uhrzeit und IP-Adresse des Autors protokolliert. Dies kann schnell zum Bumerang werden. Hier ein anonymisiertes Beispiel eines solchen Kommentars.
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