Im aktuellen Newsletter informiert die SCHUFA, wie Sie die Änderungen durch die “Scoring Novelle” nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetz vom 01.04.2010 umzusetzen gedenkt:
“Ab 1. April 2010 haben Sie nach § 34 BDSG einmal pro Jahr Anspruch darauf, alle Informationen einsehen zu können, die bei der SCHUFA zu Ihrer Person gespeichert werden. Mit der kostenlosen Datenübersicht nach § 34 BDSG erfahren Sie, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Sie als registrierter Nutzer haben auf meineSCHUFA.de natürlich jederzeit Zugriff auf diese Informationen.”
Besucht man die Webseite www.meineschufa.de, so findet man im ersten Menüpunkt “Produkte” den neuen Unterpunkt “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz”. Nach erfolgter Registrierung und Login erhält man Zugriff auf die gewünschten Informationen. Wer sich mit einem gültigen deutschen Personalausweis registriert, profitiert von einem vereinfachten Registrierungsverfahren.
Weitere Informationen sind in einer aktuellen Pressemitteilung verfügbar.
No responses yet