Meldeämter dürfen Einwohnerdaten zukünftig ohne aktive Zustimmung des Betroffenen an Werbetreibende weitergeben - und - Widerspruch ist zwecklos
Nachdem gerade die bayerische Landesdatenschutzbehörde offiziell das Vorgehen gegen bayerische Unternehmenswebseiten mit nicht korrekt umgesetzten Google Analytics Installationen kundgetan hat, versendet nun auch die Landesdatenschutzbehörde Nordrhein-Wetsfalen erste Anschreiben. Im Visier: Unternehmen mit Sitz im Bundesland und einem Webauftritt der als Tracking Tool das beliebte Google Analytics einsetzt.
Bayerns Webseitenbetreiber im Visier: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht teilte gestern mit, den Einsatz des Webtracking-Tools Google Analytics auf 13.404 Webseiten mit Betreibern aus Bayern mittels einer eigens entwickelten Software überprüft zu haben. 10.955 der geprüften Webseiten setzten Google Analytics nicht ein. Auf den verbliebenen 2.449 Webseiten wäre das beliebte Webtracking-Tool lediglich in 3% aller Fälle datenschutzkonform umgesetzt. Die verbleibenden 2.371 Webseitenbetreiber erhalten in den kommenden Tagen Post von der Landesdatenschutzbehörde mit der Aufforderung zur Abstellung des nicht konformen Einsatzes.
Der Gesetzgeber läßt Ihnen die freie Wahl – sichern Sie sich daher die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Lesen Sie hier, welche das sind und fordern Sie noch heute ein Angebot für einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen an.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt berechtigte Kritik an der Ausweitung des ursprünglich angedachten Einsatzbereiches der Steuer-ID, weit über die Grenzen der Steuerverwaltung hinaus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung zur Meldepflicht von Datenpannen bei Behörden und Verwaltung. Während Unternehmen beim Verlust personenbezogener Daten die Karten auf den Tisch legen müssen, können Behörden Datenpannen vertuschen - was mehr oder weniger gut gelingt. Schaar fordert eine Gleichberechtigung zwischen Unternehmen und Behörden, mahnt den erzieherischen Charakter dieser Meldepflicht auch für Behörden an.