Mit dieser Schlagzeile vermeldet SPIEGEL Online die Absicht des Bundesinnenministers Thomas de Maizière einen Schmerzensgeldanspruch in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Dieser Anspruch soll sogar dann entstehen, wenn kein messbarer materieller Schaden des Betroffenen vorliegt. Der Umstand der rechtswidrigen Nutzung durch ein Unternehmen reicht nach den aktuellen Formulierungsvorschlägen vollkommen aus. Brisant: die Höhe der Geldentschädigung müsse sich "auch an der Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Gewinne" des schuldigen Unternehmens orientieren, so lautet es im aktuellen Entwurf.
Mit dem etwas trotzig klingenden Titel "Meine Daten gehören mir - Datenschutz im Alltag" ist ab sofort in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder im Online-Shop ein neuer Ratgeber erhältlich. Dieser wird gegen eine Gebühr von 9,90 Euro abgegeben. Online sind das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe einsehbar.
Das bewährte ISMS Tool ist in neuer Version 1.1 unter der LGPL v3 Lizenz als Open Source Software vom Hersteller kostenfrei erschienen. Ein Managementsystem für informationssicherheit (oder eben Information Security Management System - ISMS) unterstützt bei der Aufstellung von Verfahren und Regeln innerhalb eines Unternehmens, welche dazu dienen, die Informationssicherheit im Unternehmen zu definieren, dauerhaft zu steuern und zu kontrollieren und fortlaufend zu verbessern.
Nicht lange gefackelt hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar und die Hamburger Sparkasse zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 200.000 EUR verdonnert. Die "Haspa" hat ihren Finanzberatern im Außendienst zwischen 2005 und 2010 sehr weitreichenden Zugriff auf die Finanzinformationen ihrer Kunden ermöglicht, teilweise ohne Einwilligung der Betroffenen. Hinzu kam die Klassifizierung der Haspa-Kunden nach Charakterprofilen unter Zuhilfenahme von Kontenbewegungsdaten und weiteren Angaben - ohne Kenntnis der Betroffenen.
Gut drei Monate nach der ersten Webkonferenz der Deutschen Post AG zum E-Postbrief folgt am morgigen Mittwoch, den 24.11.2010 die nächste Runde. Im Fokus sollen die Weiterentwicklung des E-Postbriefs sowie dessen Variante für Geschäftskunden stehen. Fragen konnten und können im Vorfeld an das Team über die bekannten Kanäle hereingereicht werden.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie veröffentlicht, nach der zahlreiche Unternehmen es mit dem Datenschutz für Mitarbeiterdaten nicht sehr genau nehmen. Jeder siebte befragte Betriebsrat berichtet von Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht.
Wie heise.de und weitere Medien berichten, hat Google im Rahmen seiner weltweiten Kamerafahrten nicht nur WLAN-Scans durchgeführt. Dabei wurden - wie Google Manager Alan Eustace in einem Blog-Beitrag bestätigt - ebenfalls unverschlüsselte Emails und Passwörter aufgefangen und aufgezeichnet.
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 gestern in Schwerin der Öffentlichkeit vorgestellt. Neumann brachte es klar auf den Punkt: "Im Berichtszeitraum 2008 und 2009 haben sich die Meldungen zum Thema Datenschutz förmlich überschlagen. Datenskandale machten die Runde und erreichten ein Maß an Öffentlichkeit, wie es diesem Thema in den letzten Jahrzehnten selten beschert war. Den gesetzgeberischen Bemühungen ist gegenwärtig allerdings eher eine symbolische als eine wirklich überzeugende Kraft beizumessen."
Johannes Caspar, der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg hat als Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde Strafantrag wegen unbefugter Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die in Hamburg ansässige Firma easycash Loyalty Solutions gestellt.