Der Newsletter-Versender Mailchimp sorgt mit Zwangsumstellung auf single opt-in für Abmahnrisiko für deutsche Unternehmen. Nutzt Ihr Unternehmen Mailchimp für den Newsletter-Versand, heißt es jetzt dringend handeln.
Newsletter erstellt, Verteiler eingetragen, abgeschickt und fertig ist die Datenpanne. Und das nur, weil die Email-Adressen der Empfänger im falschen Feld gelandet sind. Welche Konsequenzen drohen, wie Sie Bußgelder vermeiden und wie Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren, erfahren Sie im Blogbeitrag.
Hype um Abmahnrisiko für private Whatsapp-Nutzer. Risiko eher gering. Doch der Einsatz von Whatsapp in Unternehmen oder Behörden kann teure Konsequenzen haben. Das ist jedoch nichts Neues. Wer meint, die kürzlich eingeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung löst die datenschutzrechtlichen Probleme, der irrt. Fazit daher: Finger weg von Whatsapp im geschäftlichen und behördlichen Umfeld! Mehr dazu im kompletten Blogbeitrag
Bayerisches Unternehmen kassiert Bußgeld, weil IT-Manager gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter bestellt war. "Eine derart exponierte Position im Hinblick auf die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen ist in aller Regel unvereinbar mit den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten", so das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach. Lesen Sie alle Hintergründe zum Thema Bestellpflicht, Interessenskonflikt und Lösung mittels externem Datenschutzbeauftragten in unserem Blog.
In einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 10.03.2016 mit dem Aktenzeichen 312 O 127/16 untersagt das Gericht dem Betreiber einer Webseite den Einsatz von Google Analytics aufgrund fehlender Hinweise auf den Einsatz, beispielweise im Rahmen der Datenschutzerklärung. Das Landgericht Hamburg droht dem Webseitenbetreiber für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an (als Ersatz Ordnungshaft bis zu 6 Monaten). Tipps zum datenschutzkonformen Einsatz bei uns im Blog
Die Landesdatenschutzbehörden, allen voran das BayLDA haben ein härteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße im Verbindung mit personenbezogenen Daten angekündigt. Grund genug, sich um rechtskonforme Einwilligungen für den eigenen Datenbestand zu kümmern. Das BayLDA hat einen Leitfaden (PDF) herausgegeben.
Die Mitarbeiterin eines bayerischen Unternehmens versendet eine Kundeninformation über einen offenen Email-Verteiler im An/To-Feld. Das BayLDA verhängte aufgrund dieser Datenpanne ein Bußgeld gegen sie. Sensibilisierung ist Pflicht, denn das nächste Bußgeld wurde von der Behörde bereits angekündigt.
Konfliktfreier und sicherer geht Webtracking mittels des kostenfreien open Source Webtracking Tools PIWIK. Über diese Alternative konnten Sie sich bereits 2010 auf diesem Blog informieren - "PIWIK - die unbedenklichere Alternative zu Google Analytics". Nun hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Pressemitteilung vom 15.03.2011 Ratschläge zum datenschutzkonformen Einsatz von Webanalyse-Werkzeugen herausgegeben. Und ergänzend hierzu eine PDF-Anleitung zum datenschutzkonformen Einsatz von PIWIK zum Download bereitgestellt.
Die britische Datenschutzbehörde verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen Sony wegen der erfolgreichen Hackerangriffe auf das Playstation Network. Sony zeigt sich uneinsichtig und sieht sich als Opfer. Dabei blendet es die eigenen Versäumnisse aus, ein ausreichend hohes Schutzniveau sicherzustellen, z.B. durch starke Passwörter und stetes Aktualisieren der Systeme mit Sicherheitspatches.
Google wurde in den USA zur Zahlung von 22,5 Millionen Dollar (ca. 18,3 Millionen Euro) verdonnert, weil der Konzern die Datenschutzeinstellungen des Apple Browser Safari umgangen hat. Das klingt erst mal viel, gerade wenn man die in Deutschland verhängten Bußgelder betrachtet. In Anbetracht eines Gewinns von 2,8 Milliarden Dollar alleine von April bis Juni 2012 ist dieser Betrag wenig rekordverdächtig.
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