Weiter geht es mit dem zweiten Teil der Serie "Irrtümer im Datenschutz". Nicht auszurotten ist ein Gerücht, auf das ich im Rahmen von zahlreichen Beratungsgesprächen immer wieder stoße. Hier wird argumentiert, auf die Bestellung eines gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten kann verzichtet werden, wenn die dafür anfallenden Kosten für das Unternehmen nicht zumutbar sind.
Die Abmahnindustrie hat neues Futter - Unternehmensauftritte bei Facebook ohne Impressum! Wie jeder andere gewerbliche Webauftritt muss auch die moderne Facebook Fanpage über ein rechtssicheres Impressum verfügen, es besteht Impressumspflicht. Urteile und Kommentare hierzu gibt es zuhauf - der geneigte Leser mag die Suchfunktionen einschlägiger Suchmaschinen bemühen. Eine einfache und recht schnelle Form der Umsetzung stelle ich hier kurz vor. Erstellen Sie in wenigen Schritten ein Impressum für Ihre Facebook Fanpage.
iPhone und iPad müssen immer wieder (nicht ganz unberechtigte) Kritik einstecken, was den Schutz personenbezogener Daten durch Hersteller und App-Anbieter angeht. Aber sowas hat das iPad nun auch nicht verdient. Humorvoller Clip auf Youtube als Einstieg in die aktuelle Woche.
Spam-Emails stellen nach wie vor eine große Bedrohung für IT-Systeme dar. Neben der Zeitverschwendung und dem unnötigen Traffic drohen Risiken durch Schadcode, Phishing und andere Methoden, Daten zu stehlen. Vorsichtiger Umgang mit solchen Emails ist angeraten, Anhänge nicht einfach öffnen. Oftmals sind diese Emails jedoch auch recht erheiternd oder können für eine kleine Rätselpause genützt werden. Wie das geht, zeigt dieser Beitrag :-)
Datenschutz-Zertifikaten kommt eine immer größere Bedeutung zu. Kein Wunder bei fortwährenden Meldungen über Datenpannen und Datenlecks. Verbraucher, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden stetig sensibler. Überzeugen Sie mit Datenschutz-Zertifikaten von a.s.k. Datenschutz
Neu! Der kostenfreie Rückrufservice von a.s.k. Datenschutz! Fragen zu unseren Dienstleistungen, Angeboten und Themen wie Bußgeldrisiken, Bestellpflicht, Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten, Angebote für Anwälte + Steuerberater + Ärzte + Versicherungsmakler? Dann einfach Rufnummer angeben und wir rufen zurück - GARANTIERT! (Keine Rechtsberatung)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Befall von PC- und MAC-Systemen mit der Schadsoftware "DNS-Changer". Ab sofort ist eine solche Überprüfung mit Hilfe der Webseite https://www.dns-ok.de ganz einfach möglich. Internetkriminelle können die Netzwerkkonfiguration von PC- und Mac-Systemen durch den Eintrag neuer DNS-Server mit der Schadsoftware "DNS-Changer" manipuliert haben