10 Landesdatenschutzbehörden prüfen den Cloud-Einsatz deutscher Unternehmen in Bezug auf die Auslagerung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Kunden, gerade außerhalb der EU. Klassische Anbieter für Reisemanagement, Customer-Relationship-Management, Bewerberportale bis hin zu kompletten Recruitment und Personalverwaltung und Abrechnung, Cloud-Speicher, Newsletter-Services, Cloud Office, aber auch Kollaborationsplattformen werden in Unternehmen gerne genutzt. Oft unwissentlich in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen und Fallstricke. Das kann schnell teuer werden und die erhoffte Kosteneinsparung durch Auslagern ist dahin. Die Aktion der Landesdatenschutzbehörden will einerseits prüfen, aber auch sensibilisieren. Mehr Infos samt Downloadlink zum Fragebogen zur Selbstüberprüfung im Blogbeitrag.
Fast jeder kennt sie, vie­le nut­zen Sie. Kurz­links zu Frei­ga­ben in Cloud­spei­chern oder auch als schnel­ler Link zu […]
Passwort-Safes machen das Leben im Umgang mit zahlreichen und komplexen Passwörtern leichter. Selbst Cloud Synchronisation für mobile Endgeräte ist kein Hexenwerk. Aber Finger weg von Online Passwort Diensten
NSA und FBI zapfen seit Jahren systematisch Server von Microsoft, Yahoo, Google, Facebook, AOL, Skype, YouTube und Apple sowie von Telekommunikationsanbietern wie Verisign direkt an.
Die Big Brother Awards 2012 für "besondere" Verdienste rund um Datenschutz wurden am 13.04.2012 verliehen. Behörden, Unternehmen, aber auch die Cloud wurden in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet für Verstöße gegen den Datenschutz und besondere Mißachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehr über die Preisträger und nominieren Sie Kandidaten für den nächsten Award.
Neben der ganzen Verwirrung um die Definition der "Cloud" beflügeln weitere Verkaufsargumente wie Überall-Zugriff und Kosteneinsparpotentiale die Phantasie. Darüber geraten die datenschutzrechtlichen Aspekte und Notwendigkeiten einer solchen Outsourcing-Lösung schnell außer Acht. Handelt es sich hierbei doch um klassische Auftragsdatenverarbeitung, an deren Umsetzung einige Voraussetzungen geknüpft sind. Mißachtung kostet Bußgelder bis 50.000 EURO, da ist die gewünschte Kosteneinsparung schnell wieder weg.
Online-Umfrage von "Deutschland sicher im Netz e.V." (DsiN) enthüllt Schwachstellen. Das Ergebnis ist wenig schmeichelhaft für die Verantwortlichen in den Unternehmen: lediglich ein Drittel der Befragten gibt an, über eine Compliance-Strategie zu verfügen. Vor dem Hintergrund drohender Bußgelder bei Nichteinhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsregeln - gerade im Umgang mit personenbezogenen Daten - schwer nachvollziehbar.
Auf den Webseiten des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten steht der Tätigkeitsbericht für 2010 zur Verfügung. Darin moniert Thomas Petri das mittlerweile in die Jahre gekommene Landesdatenschutzgesetz. Gerade im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet bestünde Aktualisierungsbedarf. Weiterhin betrachtet er die Bündelung der IT-Ressourcen des Freistaats an wenigen zentralisierten Stellen kritisch unter Datenschutzgesichtspunkten. Bei dem Thema Cloud-Computing für Behörden mahnt er Zurückhaltung an.
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