“Die BigBrotherAwards Deutschland wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen.
Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland die BigBrotherAwards an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt: in bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet.”
https://www.bigbrotherawards.de/
And the winners 2012 are …
“Sieger” gab es dieses Jahr zuhauf. So wurde in der Kategorie Behörden + Verwaltung der sächsische Staatsminister des Inneren, Herrn Markus Ulbig, für Funkzellenabfragen im Raum Dresden im Rahmen einer Anti-Nazi-Demonstration im Frühjahr 2011 ausgezeichnet. Ob sich Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) über seinen Award in der Kategorie Politik für die Einrichtung eines Cyber-Abwehrzentrums ohne Legitimation durch den Bundestag wirklich freut, bleibt abzuwarten.
Weniger personenbezogen wurde die Cloud als Trend ausgezeichnet, Nutzern die Kontrollrechte über ihre darin abgelegten Daten zu entziehen. Das 2008 vom Bundesverfassungsgericht postulierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird in den meisten aktuellen Umsetzungen von Cloud Computing eklatant verletzt.
In der Kategorie Arbeitswelt hat sich ein nicht unbekanntes Unternehmen um den Datenschutz besonders hervorgetan: dieser Award geht an die Firma Bofrost für die rechtswidrige Ausforschung von Daten auf einem Betriebsratscomputer.
Alle “Ausgezeichneten” können Sie hier im Detail nachlesen.
Nominierungen für 20120 können bereits eingereicht werden.
Foto: Thorsten Möller https://www.bigbrotherawards.de/graphics
2 Responses
Eine diffuse Anklage an “die” Cloud ist wenig produktiv. Man hätte schon einzelne Unternehmen anprangern müssen um einen Effekt zu sichern.
Ich denke, da ist der Jury keine andere Lösung geblieben, als den Trend “Cloud Computing” in der aktuellen Form der Umsetzung anzuprangern. Da die Liste der nicht oder nur teilweise datenschutzkonformen Umsetzungen und der dahinterstehenden Anbieter ziemlich lang ausfallen würde, wäre es nicht gerecht, einige Unternehmen herauszupicken.
Die Auszeichnung für die Cloud sollte wohl eher als Denkanstoß für (potentielle) Nutzer verstanden werden, die Datenschutzaspekte zu betrachten, zu prüfen und in die Entscheidung mit einzubeziehen.