ELENA — der elektronische Entgeltnachweis — sorgte in der Vergangenheit für viel Aufregung. Doch jetzt scheint das Ende besiegelt. In einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie heißt es lapidar:
“Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.”
Grund sei die fehlende Verbreitung der notwendigen qualifizierten elektronischen Signatur. So hat dann letztendlich eine grundlegende Voraussetzung aus dem Bereich Datenschutz zum späten Sieg der Kritiker und ELENA-Verweigerer geführt. Leider, weil erst Millionen in die notwendige Infrastruktur und Softwareanpassungen u.a. bei den Arbeitgebern in ein datenschutzrechtlich fragwürdiges System der Vorratsdatenspcierhung investiert werden mussten, um nun doch das Ende anzukündigen. Doch die Gelder sollen nicht vergebens gewesen sein:
“Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.”
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Datenschutzkonform soll die Abwicklung der bisher gesammelten Daten erfolgen. Der Zweck entfällt, die unverzügliche Löschung soll vollzogen werden. Weiterhin will man die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht entbinden. Ein notwendiger Gesetzesentwurf soll zeitnah vorliegen. Ein verbundener Blog meldet zu Recht “Tod einer Datenkrake”.
Hilfreiche Datenschutz-Links
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