Heu­te, am 08.04.2014 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof die EU Richt­li­nie zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gekippt.

Die­se Richt­li­nie aus dem Jahr 2006 sah für die Mit­glied­staa­ten der EU eine Rege­lung über die Spei­che­rung von Ver­kehrs­da­ten auf Vor­rat für einen Zeit­raum von 6 Mona­ten vor. Kri­tik­punkt war damals schon die künst­li­che Schaf­fung einer Ver­pflich­tung durch die natio­na­len Regie­run­gen auf euro­päi­scher Ebe­ne zur Ein­füh­rung einer Vor­rats­da­ten­spei­che­rung. Zuvor waren die Anläu­fe auf natio­na­ler Ebe­ne wei­test­ge­hend geschei­tert. Durch die Ver­pflich­tung über die EU Schie­ne soll­te die­ses Man­ko im Sin­ne eini­ger sam­mel­wü­ti­ger Regie­run­gen aus­ge­he­belt werden.

Die danach ent­stan­de­nen deut­schen Rege­lun­gen im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) wur­den durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Anfang 2010 größ­ten­teils für nich­tig erklärt. Dabei wur­de jedoch nicht die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung an sich in Fra­ge gestellt, son­dern das Gericht sah ledig­lich Defi­zi­te in der Umset­zung. Ein neu­es Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung wur­de in Deutsch­land seit­her nicht auf den Weg gebracht.

Nach dem heu­ti­gen Urteil zei­gen sich erneut die Fron­ten zwi­schen Befür­wor­tern und Geg­nern einer nicht anlaß­be­zo­ge­nen Samm­lung und Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auf Vor­rat. Wäh­rend Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Hei­ko Maas nun Augen­maß beim Umgang mit dem The­ma for­dert und vor­ei­li­ge Schüs­se aus­schließt, zögert Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­zie­re nicht, eine zeit­na­he Ein­füh­rung einer deut­schen Vor­rats­da­ten­spei­che­rung voranzutreiben.

Die “Betrof­fe­nen” (gemäß Wort­laut des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes die Per­so­nen, auf die sich die gesam­mel­ten Daten bezie­hen), also alle Bür­ger die­ses Lan­des dür­fen wei­ter gespannt sein.

Update 14.04.2014

Golem​.de mel­det das Aus für einen neu­en Geset­zes­ent­wurf zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung der schwarz-roten Koali­ti­on in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode. Dabei beruft sich der Online-Ser­vice auf einen Bericht des Spie­gel. Es soll eine neue rechts­kon­for­me EU-Richt­li­nie abge­war­tet wer­den, bevor eine natio­na­le Rege­lung auf den Weg gebracht wird.

One response

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über a.s.k. Daten­schutz e.K.
Nächs­te Termine
  • Keine Termine
Mit­glied­schaf­ten