Unterliegen Einwilligungen einem Verfallsdatum?
Eine Frage, die immer wieder an uns gestellt wird: “Wie lange ist eine ein mal erteilte Einwilligungen z.B. für einen Newsletter-Empfang denn gültig?” Wir haben uns mal auf die Suche nach belastbaren Aussagen dazu gemacht. Denn nicht erst seit der DSGVO ist dieses Thema immer wieder Gegenstand von Anfragen bei uns.
Beschränkt die DSGVO die Gültigkeitsdauer von Einwilligungen?
Erste Anlaufstelle ist natürlich stets das Gesetz. Die DSGVO äußert sich zum Thema Einwilligungen in Art. 7 Bedingungen für die Einwilligung (externer Link). Den einzigen Anhaltspunkt zur Gültigkeitsdauer einer Einwilligung finden wir in Abs. 3:
Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.
Somit sind Einwilligungen wohl bis auf Widerruf gültig und der Widerruf dann auch nur für die Zukunft möglich. Auch der Zweckbindungsgrundsatz aus Art. 5 DSGVO steht dieser Auslegung nicht entgegen, sofern keine grundsätzliche Zweckänderung vorliegt. In diesem Fall sollte die Gültigkeit von Einwilligungen auf jeden Fall stets überprüft werden.
Neben der datenschutzrechtlichen Einwilligung ist bei einer Einwilligung zu Werbezwecken auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) (externer Link) zu berücksichtigen. So schreibt § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (externer Link) eine Einwilligung zu Werbezwecken im Sinne des UWG für Werbung per Email vor. Von einem Ablaufdatum ist hier jedoch keine konkrete Rede.
Was sagen die Gerichte zum Thema Gültigkeitsdauer von Einwilligungen?
Hier wird es nun etwas widersprüchlich. In einem Urteil des AG Bonn vom 10.05.2016 mit dem Aktenzeichen 104 C 227/15 (externer Link) wird konkret für den Fall von Werbe-Mails ein Verfall der Gültigkeit von 4 Jahren genannt. Dem entgegen steht ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 01.02.2018 mit dem Aktenzeichen III ZR 196/17 (externer Link), nach dem ein Newsletter Opt-In nicht allein durch Zeitablauf erlischt (Seiten 15, 16; Randnummern 30–32).
Ja was denn nun? Ablauf der Gültigkeit einer Einwilligung oder nicht?
Aktuell sprechen wohl mehr Argumente dafür, dass es kein Ablaufdatum für gültige Einwilligungen gibt. Dennoch sollten weitere Urteile zu dem Thema konkret beobachtet und im Zweifel herangezogen werden. Eine gute Übersicht über die Argumente pro und kontra Verfall von Einwilligungen finden Sie auch auf unserem Partnerblog (externer Link).
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