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VHS Hers­bruck: Sozia­le Netz­wer­ke und deren Gefah­ren­po­ten­tia­le — 17.11.2012, 14–17 Uhr

Am Sams­tag, den 17.11.2012 fin­det von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Volks­hoch­schu­le Hers­bruck, Emil-Held-Haus, Amber­ger Stra­ße 27, Raum 02 das Seminar

Sozia­le Netz­wer­ke und deren Gefahrenpotentiale

statt. Die Teil­nah­me-Gebühr beträgt 24,– €.

Beschrei­bung:

Wie kann es sein, dass ein eigent­lich klei­nes Unter­neh­men wie Face­book Mil­li­ar­den wert sein soll? Oder han­delt es sich dabei eher um den Wert der gesam­mel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Nut­zer? Was steckt hin­ter sozia­len Netz­wer­ken? Was treibt die­se an und was moti­viert deren Nut­zer, so viel über sich preis­zu­ge­ben? Was ist Pro­fil­ing und wie kann ich mich davor schüt­zen? Wel­che unbe­dach­ten Rechts­ver­stö­ße kön­nen bei der Nut­zung sozia­ler Netz­wer­ke unter­lau­fen? Die­se und wei­te­re Fra­gen beant­wor­tet Ihnen der Dozent, frei­be­ruf­li­cher Bera­ter für Daten­schutz und Daten­si­cher­heit im Rah­men die­ser Veranstaltung.

Zur Anmel­dung

Ver­an­stal­tungs­hin­weis 11.10.2012: Sicher und erfolg­reich online unter­wegs — (Rechts-) Sicher­heit bei Web­site, Web­shop und Web 2.0

Unter­neh­men brau­chen (Rechts-) Sicher­heit im Internet

Eine eige­ne Web­site ist für die meis­ten Unter­neh­men eine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Auch im Umfeld von Social Media wer­den immer mehr Unter­neh­men aktiv. So groß die Chan­cen der neu­en Medi­en auch sind, so vie­le Gefah­ren ber­gen sie. Recht­li­che Aspek­te und der Daten­schutz fin­den oft­mals nicht die not­wen­di­ge Beach­tung. Und dies kann zu bösen Über­ra­schun­gen füh­ren. Abmah­nun­gen und Rechts­strei­tig­kei­ten sind kei­ne Seltenheit.

Jür­gen Put­zer, aus­ge­wie­se­ner Inter­net- und Social Media Exper­te zeigt im Dia­log mit Sascha Kuhr­au, a.s.k. Daten­schutz, wel­che Feh­ler sehr häu­fig gemacht wer­den und wie man die­se ver­mei­den kann. An Pra­xis­bei­spie­len soll dies ver­deut­licht wer­den. Neben Web­sites ste­hen Web­shops und Sozia­le Netz­wer­ke im Fokus. Die­se Netz­wer­ke, die ursprüng­lich für die pri­va­te Nut­zung gedacht waren, ber­gen für Unter­neh­men ein nicht uner­heb­li­ches Risiko.

Nut­zen Sie die Gele­gen­heit und bie­ten Sie Ihren Inter­net­auf­tritt im Rah­men der Ver­an­stal­tung als Bei­spiel an. Bit­te unter­schrei­ben Sie uns in die­sem Fall die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung auf dem Anmel­de­fax. Aus den ange­bo­te­nen Auf­trit­ten wer­den wir pas­sen­de Bei­spie­le auswählen.

Agen­da

Don­ners­tag, 11. Okto­ber 2012

18.45 Get Together
19.00 Begrü­ßung durch Bernd Höl­zel, Kreis­ent­wick­lung Nürn­ber­ger Land und Dr. Mar­kus Wolf, netz­werk nordbayern
19.15 Daten­schutz und Rechts­si­cher­heit im Inter­net Jür­gen Put­zer, Social Media Spe­zia­list, Mar­ke­ting­lei­ter Crea­ti­on Gross + Sascha Kuhr­au, a.s.k. Datenschutz
20.45 Aus­klang, Gesprä­che und Networking

Infor­ma­tio­nen und Anmeldung:
Wirt­schafts­för­de­rung Nürn­ber­ger Land
Wald­lust­stra­ße 1 Tel.: 09123/​ 950‑6065
91207 Lauf a.d. Peg­nitz Fax: 09123/​ 950‑8004
E‑Mail: wirtschaft@​nuernberger-​land.​de

Fly­er und Anmel­de­for­mu­lar sind auch online erhältlich 

 

SCHUFA-Plan ruft Poli­tik auf den Plan: Stopp der Face­book-Schnüf­fe­lei gefordert

Ungläu­bi­ges Augenreiben

Ob die­ser Mel­dung reibt man sich unwill­kür­lich die Augen und staunt: Die wohl bekann­tes­te Aus­kunf­tei in Deutsch­land — SCHUFA — plant, Nut­zer in den sozia­len Netz­wer­ken wie Face­book, Twit­ter und Xing aus­zu­spio­nie­ren und die Schnüf­fel-Ergeb­nis­se in die Bewer­tung der Kre­dit­wür­dig­keit des Ein­zel­nen mit ein­flie­ßen zu las­sen. Dies ver­mel­de­te heu­te Nacht NDR Info. Soge­nann­te “Pro­jekt­ideen” gehen sogar noch wei­ter (Aus­zug NDR Info):

  • Wel­che Infor­ma­tio­nen kön­nen aus “nicht-öffent­li­chen Quel­len” (dark web) gezo­gen werden?
  • Gene­rie­rung von elek­tro­ni­schen Iden­ti­fi­zie­rungs­da­ten (e‑mail-Adres­sen, e‑Postbriefadresse, facebook-ID …)
  • Rela­ti­onship Extra­c­tion, um Bezie­hun­gen zwi­schen Enti­tä­ten zu gewin­nen (Person/​Person; Person/​Unternehmen; Unternehmen/​Unternehmen). Mög­li­che Quel­len: Nach­rich­ten, Blogs, Wiki­pe­dia, sozia­le Netzwerke …
  • VIP-Iden­ti­fi­ka­ti­on: Auto­ma­ti­sier­te Iden­ti­fi­ka­ti­on von Per­so­nen öffent­li­chen Inter­es­ses, Ver­brau­cher­schüt­zern und Journalisten
  • Ad-hoc-Sen­ti­ment Ana­ly­se für Per­so­nen: Spe­zia­li­sier­te Per­so­nen­su­che, die neben struk­tu­rier­ten Infor­ma­tio­nen auch zuvor gesam­mel­ten Text­da­ten sowie ad-hoc-ange­frag­te Text­da­ten nutz, um ein aktu­el­les Mei­nungs­bild zu der Per­son zu ermit­teln. Mög­li­che Quel­len: Blogs, Twit­ter, Nach­rich­ten­sei­ten, Unter­neh­mens­home­page, Aktienkurs …
  • Jeweils Kor­re­la­tio­nen zur Boni­tät untersuchen

Zei­ge mir Dein sozia­les Umfeld und ich ent­schei­de über Dei­ne Kreditwürdigkeit

Bei Daten­schüt­zern und Poli­ti­kern stößt das Pro­jekt der SCHUFA auf hef­ti­ge Kri­tik. So äußert Jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger gegen­über SPIEGEL Online “Es darf nicht sein, dass Face­book-Freun­de und Vor­lie­ben dazu füh­ren, dass man zum Bei­spiel kei­nen Han­dy-Ver­trag abschlie­ßen kann.” FDP-Frak­ti­ons­chef Rai­ner Brü­der­le wird gegen­über SPIEGEL Online sogar noch deut­li­cher: “Die Plä­ne der Schufa gehen zu weit. Sozia­le Netz­wer­ke gehö­ren wie der Freun­des­kreis zur Pri­vat­sphä­re und dür­fen daher nicht von der Schufa ange­zapft werden.”

Die FAZ berich­tet, der schles­wig-hol­stei­ni­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te Thi­lo Wei­chert nahm in einem Tele­fo­nat mit NDR Info wie folgt Stel­lung: “Hin­ter einem sol­chen For­schungs­pro­jekt steckt immer eine Absicht. Soll­te die Schufa die gewon­ne­nen Daten tat­säch­lich ein­set­zen, wäre das eine völ­lig neue Dimen­si­on.” Wei­ter­hin äußer­te er gro­ße Zwei­fel, ob eine sol­che Umset­zung der Pro­jekt­ideen recht­lich über­haupt halt­bar sei.

Theo­rie und Wirklichkeit

Aktu­ell rühmt sich die SCHUFA auf ihrer eige­nen Web­sei­te (Punkt 4.8), kei­ne Regio- oder Geo­da­ten (also das sozia­le Wohn­um­feld) des Ver­brau­chers zur Bewer­tung und Berech­nung des Score­werts her­an­zu­zie­hen. Wird aus der Pro­jekt­idee Wirk­lich­keit, wür­de die SCHUFA damit sehr viel wei­ter gehen, als sie ihren Wett­be­wer­bern heu­te selbst vor­wirft. Edda Cas­tel­ló von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Ham­burg nutzt gegen­über der FAZ bewußt den Begriff “Grenz­über­schrei­tung” für ein sol­ches Vorhaben.

Reak­tio­nen im Netz

Die Netz­welt reagiert sehr unter­schied­lich. Kom­men­ta­re von “Na und?” über “Geschieht den Face­book-Nut­zern ganz recht” bis hin zu “Der Unter­gang der Demo­kra­tie” fin­den sich zuhauf. Fin­di­ge Nut­zer bie­ten der­weil ein­kom­mens­star­ke Face­book-Freund­schaf­ten zum Ver­kauf an zwecks Ver­bes­se­rung des zukünf­ti­gen Score-Werts.

Schutz­mög­lich­kei­ten

SPIEGEL Online gibt aktu­ell Tipps, wie das eige­ne Face­book-Pro­fil wei­test­ge­hend abge­schot­tet wer­den kann, um nicht all­zu frei­zü­gi­ge Ein­bli­cke zu gewäh­ren. Das mehr zufäl­lig bekannt­ge­wor­de­ne Bei­spiel der SCHUFA, auch wenn es sich nur um eine Pro­jekt­idee han­deln soll, zeigt die Bedeu­tung des sorg­fäl­ti­gen Umgangs mit den eige­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei der Nut­zung des Web 2.0. Es bleibt spannend.

Wie daten​schutz​be​auf​trag​ter​-info​.de so tref­fend anmerkt, ver­gibt die SCHUFA ein eige­nes Daten­schutz-Sie­gel. Wird hier der Bock zum Gärt­ner gemacht? 🙂

 

Tipp: Face­book Unter­neh­mens­sei­ten mit Impres­sum aus­stat­ten (Impres­sums­pflicht)

Die Abmahn­in­dus­trie hat neu­es Fut­ter — Unter­neh­mens­auf­trit­te bei Face­book ohne Impres­sum! Wie jeder ande­re gewerb­li­che Web­auf­tritt muss auch die moder­ne Face­book Fan­page über ein rechts­si­che­res Impres­sum ver­fü­gen, es besteht Impres­sums­pflicht. Urtei­le und Kom­men­ta­re hier­zu gibt es zuhauf — der geneig­te Leser mag die Such­funk­tio­nen ein­schlä­gi­ger Such­ma­schi­nen bemühen.

Eine ein­fa­che und recht schnel­le Form der Umset­zung stel­le ich hier kurz vor. Erstel­len Sie in weni­gen Schrit­ten ein Impres­sum für Ihre Face­book Fanpage.

Schritt 1: Ein­log­gen in Facebook

Schritt 2: Suche nach “sta­tic iframe tab” und Aus­wahl der Anwen­dung (Maus­klick). Gele­gent­lich führt die Suche kei­nen Tref­fer auf, dann ver­wen­den Sie bit­te den Such­be­griff “Woobox”

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schritt 3: Install Page Tab (alter­na­tiv Install 2nd Tab, wenn schon ande­re Tabs mit die­sem Tool ein­ge­rich­tet wurden)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schritt 4: Sei­te aus­wäh­len, zur der die­ser Tab hin­zu­ge­fügt wer­den soll

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schritt 5: Hier ist der neue Tab schon sicht­bar, die­sen nun ankli­cken und im Fol­ge­fens­ter die Anwen­dung autorisieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schritt 6: Die Fra­ge im nächs­ten Fens­ter noch bestä­ti­gen und es erscheint das Kon­fi­gu­ra­ti­ons­fens­ter. Hier tra­gen Sie nun (am bes­ten den Edi­tor rechts über dem Ein­ga­be­fens­ter akti­vie­ren oder als HTML-Code) Ihren Impress­umstext ein und ver­ge­ben unter Tab Name (den Ein­trag “Wel­co­me” löschen) “Impres­sum” ein. Danach noch “Save set­tings” betä­ti­gen und auf der Fol­ge­sei­ten die Anfra­ge bestä­ti­gen. Und fer­tig ist das Impressum!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hilf­rei­che Links

  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sende Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Daten­schutz-Quick-Check, sie­he Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gige Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unse­re Schu­lun­gen und Semi­nare.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen /​ Rat­ge­ber.

 

 

 

Face­book ver­schiebt Ein­füh­rung der umstrit­te­nen neu­en Datenschutz-Richtlinien

zdnet​.de berich­tet, Face­book ver­schiebt nach eige­ner Dar­stel­lung die Ein­füh­rung der umstrit­te­nen neu­en Daten­schutz-Richt­li­ni­en. Die­se waren u.a. sei­tens der Daten­schutz­be­auf­trag­ten Ham­burgs und Schles­wig-Hol­steins in schar­fe Kri­tik geraten:

“Die Daten­ver­wen­dungs­richt­li­ni­en sind weder mit euro­päi­schem noch mit deut­schem Daten­schutz­recht ver­ein­bar. Eine wirk­sa­me Ein­wil­li­gung der Nut­zer schei­tert vor allem an einer kla­ren Auf­klä­rung über die Daten­ver­ar­bei­tung und der feh­len­den Wahl­mög­lich­keit für die Betrof­fe­nen, die Ver­wen­dung ihrer Nut­zungs- und Inhalts­da­ten für Wer­be­zwe­cke zu unter­sa­gen. Statt­des­sen legt Face­book ein wei­te­res sehr plump for­mu­lier­tes Regel­werk vor, das eher Dun­kel­heit in den auto­ma­ti­sier­ten Daten­ver­ar­bei­tungs­dschun­gel des sozia­len Netz­werks bringt. Statt nun Infor­ma­tio­nen und Wahl­mög­lich­kei­ten zu ver­bes­sern, wer­den die Nut­zer wei­ter an der Nase her­um­ge­führt. Es soll­te sich lang­sam durch­set­zen, dass zumin­dest seriö­se deut­sche Anbie­ter mit der­art win­di­gen Ange­bo­ten nicht zusammenarbeiten.”

2‑Klick-Lösung: Alter­na­ti­ve zum Face­book “Gefällt mir”- /​ Like-But­ton datenschutzkonform?

Der gest­ri­ge Blog­bei­trag Face­books “Gefällt mir” /​ “Like” nun bun­des­weit unter Beschuss vom 19.12.2011 hat auf Xing​.de die Fra­ge auf­ge­wor­fen, wie denn Daten­schutz­ver­stö­ße beim Ein­satz von social plug­ins wie dem “Gefällt mir”- /​ “Like”-Button von Face­book ver­mie­den wer­den kön­nen. Die Ant­wort ist recht sim­pel: zur Zeit eigent­lich nur durch den Ver­zicht auf den Ein­satz die­ser Plugins.

Da die­se Mög­lich­keit mit fort­schrei­ten­der Ver­net­zung und den sich aus sozia­len Netz­wer­ken bie­ten­den Umsatz­po­ten­tia­len für Unter­neh­men nicht sehr befrie­di­gend ist, wird fleis­sig an Alter­na­ti­ven gear­bei­tet, pro­gram­miert und argu­men­tiert. Allen vor­an steht hier zur Zeit die sog. 2‑Klick-Lösung. Die­se wird von zahl­rei­chen Sei­ten und Unter­neh­men in ver­schie­de­nen Aus­prä­gun­gen umge­setzt und pro­pa­giert. Ein recht bekann­ter Ver­tre­ter ist der hei­se Ver­lag, u.a. Her­aus­ge­ber des pro­fes­sio­nel­len Com­pu­ter­ma­ga­zins c’t.

Kri­tik am Face­book “Gefällt mir”-Button

Die übli­che Ein­bin­dung des Face­book “Gefällt mir” — But­tons steht aus meh­re­ren Grün­den unter Beschuss der Daten­schutz­be­hör­den. Das beginnt bei der Erstel­lung von Benut­zer­pro­fi­len, unab­hän­gig von einer Anmel­dung bei Face­book, geht über die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an ein nicht-siche­res Land wie die USA und hört bei der feh­len­den Ein­wil­li­gung des Web­sei­ten­be­su­chers vor der gan­zen Erfas­sung und Über­tra­gung noch lan­ge nicht auf. Wer hier tie­fer in das The­ma ein­stei­gen will:

Was ist die 2‑Klick-Lösung?

Bei der alter­na­tiv dis­ku­tier­ten 2‑Klick-Lösung wird zuerst ledig­lich eine Gra­fik des Like-But­tons ange­zeigt, die selbst noch kei­ne akti­ven Funk­tio­nen ent­hält. Erst ein Klick auf die­se Gra­fik löst die Kon­takt­auf­nah­me zu Face­book und die Daten­über­tra­gung aus.

Das klingt doch gut

Ja, vom Ansatz her nicht ver­kehrt. Auch das ULD meint hierzu:

“Die Umset­zung führt zu einer daten­spar­sa­men Ein­bin­dung von Social Plug­ins, wie sie auch in der FAQ unter https://​www​.daten​schutz​zen​trum​.de/​f​a​c​e​b​o​ok/ beschrie­ben ist.”

Jedoch schränkt es die­se Lösung zugleich wie­der ein:

“Es muss jedoch beach­tet wer­den, dass mit­tels einer sol­chen infor­mier­ten Ein­wil­li­gung der Nut­ze­rin bzw. des Nut­zers nur die Daten­über­tra­gung an Face­book auf Ver­an­las­sung eines Web­sei­ten­be­trei­bers gerecht­fer­tigt wer­den kann. Dies ändert nichts dar­an, dass gegen­über Face­book nach unse­rer Ana­ly­se zur­zeit kei­ne wirk­sa­me Ein­wil­li­gung der Nut­ze­rin oder des Nut­zers vorliegt.”

Nicht der Weis­heit letz­ter Schluss

Dem­nach sind die Pro­ble­me durch die­se 2‑Klick-Lösung nicht vom Tisch. Der Web­sei­ten­be­trei­ber ver­fügt zwar damit über eine tech­ni­sche Umset­zung, die in punk­to Daten­schutz eine Ver­bes­se­rung dar­stellt, jedoch kei­ne recht­li­che Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung sei­tens der Behör­den erhält. Es bleibt also nichts ande­res übrig, als die aktu­el­len Dis­kus­sio­nen und Reak­tio­nen auf­merk­sam wei­ter zu ver­fol­gen. Den ursprüng­li­chen Face­book Like-But­ton in unver­än­der­ter Form ein­zu­set­zen, erscheint wenig emp­feh­lens­wert. Jedoch soll­te jedem Web­sei­ten­be­trei­ber bewusst sein, dass ein Ersatz durch die 2‑Klick-Lösung eben­falls kei­ne Rechts­si­cher­heit mit sich bringt.

Vari­an­ten der 2‑Klick-Lösung

Es gibt zahl­rei­che Vari­an­ten und Abwand­lun­gen der 2‑Klick-Lösung. Bei­spiel­haft sei­en hier die Lösung von hei­se und der Anwalts­kanz­lei Fer­ner genannt. Für eini­ge Con­tent-Manage­ment-Sys­te­me wie Word­Press oder Joom­la sind wei­ter­hin sofort ein­setz­ba­re Addons /​ Plug­ins verfügbar.

 

Face­books “Gefällt mir” /​ “Like” nun bun­des­weit unter Beschuss

Bun­des­wei­te Unter­stüt­zung für Posi­ti­on des ULD

Am 08.12.2011 trat der sog. “Düs­sel­dor­fer Kreis”, ein Zusam­men­schluss der deut­schen Daten­schutz­be­hör­den zusam­men. Tags dar­auf folg­te eine ent­spre­chen­de Pres­se­mel­dung. Bun­des­weit stel­len sich die Lan­des­da­ten­schutz­be­hör­den hin­ter die Posi­ti­on des ULD (Unab­hän­gi­ges Lan­des­zen­trum für Daten­schutz Schles­wig-Hol­stein), wonach der Ein­satz des sog. “Gefällt mir”-/Like-Buttons, sog. social plug­ins sowie von Face­book Fan­pages gegen deut­sches Daten­schutz­recht verstößt.

Im Klar­text heißt es im Beschluss der obers­ten Aufsichtsbehörden:

“In Deutsch­land ansäs­si­ge Unter­neh­men, die durch das Ein­bin­den von Social Plug­ins eines Netz­wer­kes auf sich auf­merk­sam machen wol­len oder sich mit Fan­pages in einem Netz­werk prä­sen­tie­ren, haben eine eige­ne Ver­ant­wor­tung hin­sicht­lich der Daten von Nut­ze­rin­nen und Nut­zern ihres Ange­bots. Es müs­sen zuvor Erklä­run­gen ein­ge­holt wer­den, die eine Ver­ar­bei­tung von Daten ihrer Nut­ze­rin­nen und Nut­zer durch den Betrei­ber des sozia­len Netz­wer­kes recht­fer­ti­gen kön­nen. Die Erklä­run­gen sind nur dann rechts­wirk­sam, wenn ver­läss­li­che Infor­ma­tio­nen über die dem Netz­werk­be­trei­ber zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten und den Zweck der Erhe­bung der Daten durch den Netz­werk­be­trei­ber gege­ben wer­den können.

Anbie­ter deut­scher Web­sites, die in der Regel kei­ne Erkennt­nis­se über die Daten­ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge haben kön­nen, die bei­spiels­wei­se durch Social Plug­ins aus­ge­löst wer­den, sind regel­mä­ßig nicht in der Lage, die für eine infor­mier­te Zustim­mung ihrer Nut­ze­rin­nen und Nut­zer not­wen­di­ge Trans­pa­renz zu schaf­fen. Sie lau­fen Gefahr, selbst Rechts­ver­stö­ße zu bege­hen, wenn der Anbie­ter eines sozia­len Netz­wer­kes Daten ihrer Nut­ze­rin­nen und Nut­zer mit­tels Social Plug­in erhebt. Wenn sie die über ein Plug­in mög­li­che Daten­ver­ar­bei­tung nicht über­bli­cken, dür­fen sie daher sol­che Plug­ins nicht ohne wei­te­res in das eige­ne Ange­bot einbinden.”

Zur Vor­ge­schich­te

Im August 2011 hat das ULD aus­ge­wähl­te Stel­len in Schles­wig-Hol­stein auf Basis die­ser Rechts­auf­fas­sung auf­ge­for­dert, auf “Gefällt mir”-/Like-Buttons und Fan­pages zu ver­zich­ten. Gegen die­se Anord­nun­gen wur­de Wider­spruch ein­ge­legt, das ULD rech­net mit Kla­ge­er­he­bung noch im Dezem­ber 2011. Den kom­plet­ten Ablauf mit zahl­rei­chen wei­te­ren Rah­men­in­for­ma­tio­nen kön­nen Sie hier nachlesen.

Wel­ches Risi­ko besteht für Webseitenbetreiber?

“Nach einem Gespräch mit Wirt­schafts­po­li­ti­kern der CDU- und der FDP-Land­tags­frak­ti­on weist das ULD noch­mals dar­auf hin, dass es kurz­fris­tig nicht gegen klei­ne­re schles­wig-hol­stei­ni­sche Unter­neh­men wegen Face­book-Fan­pages oder „Gefällt mir“-Buttons vor­ge­hen wird”, so der Wort­laut in der Pres­se­mel­dung vom 09.12.2011. Dies soll­te jedoch nicht dahin­ge­hend ver­stan­den wer­den, mit der Nut­zung ein­fach fort­zu­fah­ren. Der Rechts­ver­stoß bleibt bestehen.

Mit Augen­maß

Es sind alle Betei­lig­ten (Diens­te-Anbie­ter, Nut­zer und Behör­den) gefor­dert, an den Sach­ver­halt mit Augen­maß her­an­zu­ge­hen und eine Lösung zu fin­den, die am Ende den Anfor­de­run­gen und Bedürf­nis­sen aller Betei­lig­ten und dem The­ma Daten­schutz gerecht wird. Ein kom­plet­tes bun­des­wei­tes Ver­bot des Face­book “Gefällt mir”- /​ Like-But­tons, der hier stell­ver­tre­tend für zahl­rei­che ande­re Ser­vices die­ser Art steht, wür­de im Zeit­al­ter der Tech­no­lo­gi­sie­rung, Media­li­sie­rung und Ver­net­zung einen nicht zu unter­schät­zen­den Wett­be­werbs­nach­teil für deut­sche Unter­neh­men bedeuten.

Quel­len:

 Zum The­ma auf die­sem Blog:

Hilf­rei­che Links
  • Wol­len Sie die Risi­ken aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz für Ihr Unter­neh­men mini­mie­ren? Eine pas­sende Lösung fin­den Sie sicher in unse­rem Leis­tungs­an­ge­bot.
  • Unsi­cher, ob für Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­che Bestell­pflicht für einen (exter­nen) Daten­schutz­be­auf­trag­ten vor­liegt? Die Ant­wort gibt unser Daten­schutz-Quick-Check, sie­he Leis­tun­gen.
  • Sie wol­len eine unab­hän­gige Prü­fung, wie gut es um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit in Ihrem Unter­neh­men bestellt ist? Kein Pro­blem mit unse­ren Leis­tun­gen.
  • Schu­lungs­be­darf für Ihre Mit­ar­bei­ter? Zusätz­li­che Trai­nings und Work­shops rund um Daten­schutz und Daten­si­cher­heit? Erfah­ren Sie mehr über unse­re Schu­lun­gen und Semi­nare.
  • Anlei­tun­gen, Rat­ge­ber und Links, die das täg­li­che Arbei­ten erleich­tern und hel­fen kön­nen, Daten­pan­nen zu ver­mei­den, fin­den Sie in der Rubrik Anlei­tun­gen /​ Rat­ge­ber.

Bild­nach­weis

about​pi​xel​.de /​ Vor­sicht in s/​w © petereh­mann

Neue Face­book Fea­tures — Sie mei­nen es doch nur gut mit den Nutzern

Ken­nen Sie schon alle neu­en tol­len Fea­tures, die Face­book für uns Nut­zer ein­ge­führt hat? Nein? Dann ist das fol­gen­de Video von DASDING genau das Rich­ti­ge für Sie. Erfah­ren Sie mehr über neue Sei­ten­leis­ten, erwei­ter­te Gefällt-mir Funk­tio­nen und natür­lich die jetzt noch bes­se­ren Datenschutzfunktionen 😉

Link zum Video (Ab hier haben wir damit nix mehr mit zu tun 🙂 )

Face­book Gesichts­er­ken­nung sorgt für Aufregung

Alle Mona­te wieder

Face­book ist inno­va­tiv und beweist dies in immer kür­ze­ren Abstän­den. Es liegt bedau­er­li­cher­wei­se in der Natur der Din­ge, das bei die­sem hohen “Inno­va­ti­ons­tem­po” der Daten­schutz mal (wie­der) auf der Stre­cke bleibt. Seit eini­gen Tagen ist die Face­book Gesichts­er­ken­nung nun auch außer­halb der USA aktiv. Was steckt dahinter?

Ey, ich kenn Dich

Ganz ein­fach. Fast jeder Nut­zer hat min­des­tens ein Foto von sich auf Face­book hoch­ge­la­den. Fügt jetzt ein ande­rer Nut­zer ein wei­te­res Foto per Upload hin­zu, auf dem man selbst zu erken­nen ist, dann schlägt die Face­book Gesichts­er­ken­nung vor, die dar­auf erkann­ten ande­ren Nut­zer nament­lich zu tag­gen — und unter­brei­tet mit recht guter Tref­fer­qua­li­tät auch gleich Namens­vor­schlä­ge. Mit jedem bestä­tig­ten Vor­schlag lernt die Face­book Gesichts­er­ken­nung hin­zu und trifft immer besser.

Und wo ist jetzt das Problem?

Müßig, erneut zu wie­der­ho­len, daß die­se Funk­ti­on bei jedem Nut­zer von vorn­her­ein aktiv ist. Er selbst muss das inno­va­ti­ve Fea­ture Face­book Gesichts­er­ken­nung erst mal wie­der aus­schal­ten, wenn er die all­zu frei­zü­gi­ge Bekannt­ga­be sei­nes Kon­ter­feis nicht wünscht. Die­se von Face­book favo­ri­si­ter­te Vor­ge­hens­wei­se, Daten sei­ner Nut­zer unge­fragt frei­zu­ge­ben, bis die­se wider­spre­chen, ist nicht zum ers­ten Mal Kri­tik­punkt. Daten­schutz­recht­lich frag­wür­dig ist aber auch die Ver­fah­rens­wei­se, daß nicht der auf dem Foto “getagg­te” Nut­zer über die Rich­tig­keit der Mar­kie­rung ent­schei­det, son­dern des­sen Freunde.

Dann lass es doch

Kri­ti­kern wird in öffent­li­chen Dis­kus­sio­nen ger­ne Hys­te­rie vor­ge­wor­fen oder die Emp­feh­lung nahe­ge­legt, Face­book ein­fach nicht zu nut­zen, wenn man mit der all­zu frei­zü­gi­gen Art des Umgangs mit Nut­zer­da­ten nicht ein­ver­stan­den ist.

Die gol­de­ne Mitte

Wie so oft, wird die Lösung ein Mit­tel­weg sein. Sich den neu­en Medi­en nicht ver­schlies­sen, dabei jedoch bedacht­sam mit den eige­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (und denen von Freun­den) umge­hen und regel­mä­ßig die Pri­vat­sphä­ren­ein­stel­lun­gen prü­fen und anpassen.

Wie stel­le ich das jetzt ab?

t3n hat eine nach­voll­zieh­ba­re Kurz­an­lei­tung zur Ver­fü­gung gestellt, wie kurz­fris­tig wie­der die Hoheit über Bild­da­ten in Face­book durch den Nut­zer zurück­ge­won­nen wer­den kann — bis zum nächs­ten neu­en gut ver­steck­ten “Fea­ture”.

Aber auch EXTRA 3 vom NDR klärt auf bekannt süf­fi­san­te Art und Wei­se über die Face­book Gesichts­er­ken­nung auf. “Klaus, die Erklärmaus, klärt auf” — auf You­tube anschau­en, schmun­zeln, nach­den­ken und handeln.

httpv://youtu.be/Kjg6wHIvnC8

Schu­len und Schü­lern sei an die­ser Stel­le die Initia­ti­ve “Daten­schutz geht zur Schu­le” des BvD nahe­ge­legt. Akti­ve Daten­schutz­be­auf­trag­te besu­chen ehren­amt­lich Schu­len und küm­mern sich um den Auf­bau einer Inter­net- und Medi­en­kom­pe­tenz der Schü­ler, und auf Wunsch auch der Leh­rer und Eltern.

Gefällt mir nicht — Daten­pan­ne bei Facebook

Haben Sie Ihren Face­book-Account aus­rei­chend geschützt? Sind Ihre Pri­vat­sphä­ren-Ein­stel­lun­gen ent­spre­chend ange­passt, damit Ihre Daten und Infor­ma­tio­nen nicht in alle Welt hin­aus posaunt wer­den? Ja? Trotz­dem Pech gehabt! Wie hei​se​.de in sei­nem Ticker heu­te ver­mel­det, gab es über lan­ge Zeit ein Daten­leck bei Facebook.

Durch einen Feh­ler in der Face­book-API und die Über­ga­be eines Zugriff-Tokens an Apps von Dritt­an­bie­tern konn­te es gesche­hen. Zugriff auf Ihr Kon­to durch den App-Anbie­ter ohne Ihr Wis­sen. Der Sicher­heits­spe­zia­list Syman­tec geht zur Zeit davon aus, daß der Feh­ler von den meis­ten App-Anbie­tern und Wer­be­part­nern nicht bemerkt wur­de. Es sei jedoch nicht mög­lich abzu­schät­zen, wie­viel die­ser Tokens seit dem Start der Face­book-Appli­ka­tio­nen in 2007 in fal­sche Hän­de gera­ten sind. Über 100.000 Appli­ka­tio­nen hät­ten durch den Feh­ler Zugriff auf die Tokens der Face­book-Nut­zer gehabt.

Face­book hat das Pro­blem mitt­ler­wei­le beho­ben und die App-Anbie­ter infor­miert. Syman­tec rät besorg­ten Nut­zern, ihr Pass­wort zu ändern. Damit wür­de das bis­he­ri­gen Token sei­ne Gül­tig­keit verlieren.

Wo ist der “Gefällt mir nicht” /​ “Dislike”-Button?

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