Wir freuen uns, dass wir ab sofort bayerischen Kommunen den notwendigen Auditor bieten und das Fördermittelaudit Kommunalprofil und Basis-Absicherung des BSI IT-Grundschutz auf Basis eines belastbaren und nachvollziehbaren Prüfschemas durchführen können.
Im Zuge der Neufassung der ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 können bayerische Kommunen nun endlich auch für die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune Fördermittel erhalten.
Software-Unterstützung für ein Informationssicherheitskonzept auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune
Art. 32 DSGVO geht eigentlich nur mit einem Informationssicherheitskonzept zu erfüllen. Für kleine Einrichtungen (Kommune und Unternehmen) eignet sich die "Arbeitshilfe" aus Bayern. Jetzt in Version 3.0 am Start. Für kommunale Einrichtungen stehen die Anpassungen zum Erhalt des LSI Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" im Vordergrund. a.s.k. Datenschutz hat wie bereits wie die Vorgängerversionen der Arbeitshilfe auch die Version 3.0 im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune und der Bayerischen Kommunalen Spitzenverbände weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe kann sowohl von Kommunen als auch Unternehmen kostenfrei genutzt werde. Mehr Details und Download-Link im Blogbeitrag.
Das Prüfsiegel "Kommunale IT-Sicherheit" des Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Nürnberg kann mittels des ISMS Arbeitshilfe der Innovationsstiftung bayerische Kommune erworben werden. Gerne unterstützen wir als Autoren der Arbeitshilfe beim Erreichen der notwendigen Vorgaben für Ihre Organisation. Details zum Siegel und der Arbeitshilfe finden Sie im Blobeitrag.
Nach einem knapp zweijährigen Prozeß hat die Gemeinde Haar im Mai 2019 die ISIS12-Zertifizierung erreicht. a.s.k. Datenschutz durfte den Prozeß als externer Berater begleiten. Jetzt heißt es, das Informationssicherheitskonzept zu betreiben und mit Leben zu erfüllen. Mehr im Blogbeitrag.
"Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?", diese Frage wird nach wie vor oft bei Seminaren, Veranstaltungen, telefonisch und per Mail an uns herangetragen. Wir haben dies zum Anlass genommen, hierzu ein Webvideo zu erstellen, in dem wir auf die Notwendigkeit und rechtlichen Grundlagen für die Einführung und den Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts vertiefend eingehen. Denn die Antwort auf die Frage kann nur lauten "Ja!". Wer es nicht glaubt, ist herzlich dazu eingeladen, sich in unserem Video davon überzeugen zu lassen. Sie finden das Webvideo eingebettet hier bei uns im Blog oder auf unserem neuen Youtube-Kanal.
Landratsamt Wunsiedel absolviert AKDB Check 250 Datenschutz und Datensicherheit von a.s.k. Datenschutz überdurchschnittlich
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht prangert der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Harald Stauch den Umgang der Kommunen mit dem Thema Datenschutz an. Stichprobenartig wurden 40 Kommunen überprüft - Ergebnisse erschreckend. Und das obwohl die Hürden für eine Beanstandung nach eigenen Angaben recht hoch angesetzt wurden. Fehlende oder gravierend mangelhafte Datensicherheitskonzepte, keine oder pro forma bestellte Datenschutzbeauftragte, mangelndes Bewußtsein für das heikle Thema Datenschutz - "die Ergebnisse sind mehr als ernüchternd", so Strauch.
Eklatante Mängel in der Umsetzung des Datenschutz in Brandenburgs Kommunen - Fazit des Tätigkeitsberichts 2008/2009 der Landesdatenschutzbeauftragten.
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