Eine Studie von PricewaterhouseCoopers bringt es erneut ans Licht - deutsche Unternehmen haben deutlichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz.
Man glaubt es kaum, doch trotz aller Warnungen und Sensibilisierungsversuche werden nach wie vor die einfachsten Regeln zur Passwortsicherheit nicht eingehalten. Nicht ohne Grund werden die Charts der unsicheren Passwörter angeführt von 12345, passwort / password und abcdef. Tipps und Tricks zur Auswahl sicherer Passwörter hier im Blog.
"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte A. Dix kündigt eine deutliche Aufstockung der Fahnder und eine schärfere Gangart gegenüber Unternehmen an, die den Datenschutz nicht ausreichend beachten. Gleichzeitig werden die Zwangsgelder erhöht und schnellere Verfahren angestrebt. Auch kleinen Firmen droht somit eine deutlich höhere Prüf- und Ahndungsquote als bisher.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
Lt. einer aktuellen Studie von Acronis sind die Backup- und Recoverystrategien von Unternehmen oft unzureichend. Die Sicherung der Unternehmensserver wird zwar ernst genommen, in Bezug auf die Arbeitsplätze / Workstations werden jedoch eklatante Mängel sichtbar.
Erstmalig haben sich Prüfer von Stiftung Warentest als Hacker betätigt - mit (teilweiser) Erlaubnis der Betreiber der 10 zu prüfenden sozialen Netzwerke. In der April Ausgabe wird zu lesen sein, daß gerade die Bereiche Datensicherheit und Datenweitergabe noch über erhebliche Verbesserungspotentiale verfügen.
Eklatante Mängel in der Umsetzung des Datenschutz in Brandenburgs Kommunen - Fazit des Tätigkeitsberichts 2008/2009 der Landesdatenschutzbeauftragten.
Der irreführende Name "Scoring Novelle" im Rahmen aktueller Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mag dazu verleiten, sich mit dieser Änderung nicht näher zu befassen. Deren Nichtbeachtung kann für Unternehmer / Unternehmen ab dem 01.04.2010 fatale Folgen haben.
Mit Urteil vom 09.03.2010 stellt der Europäische Gerichtshof klar: Deutschland verstößt mit seiner Organisation und Einbindung der Aufsichtsbehörden für die Privatwirtschaft gegen die EG-Datenschutzrichtlinie.
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