Diese 3-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen.
In Ausgabe 1/2010 der "Offensive", dem Info-Magazin für den Hamburger Mittelstand kündigt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar eine Prüfkampagne durch die ihm unterstellte Landesdatenschutzbehörde an und folgt damit dem Berliner Beispiel, Datensündern mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Eine Studie von PricewaterhouseCoopers bringt es erneut ans Licht - deutsche Unternehmen haben deutlichen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz.
"Was kann mir / meinem Unternehmen schon passieren, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten bestelle, obwohl mich das Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet?" Klare Antwort: Bussgelder bis zu 50.000 EUR im Ermessen der Aufsichtsbehörden.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte A. Dix kündigt eine deutliche Aufstockung der Fahnder und eine schärfere Gangart gegenüber Unternehmen an, die den Datenschutz nicht ausreichend beachten. Gleichzeitig werden die Zwangsgelder erhöht und schnellere Verfahren angestrebt. Auch kleinen Firmen droht somit eine deutlich höhere Prüf- und Ahndungsquote als bisher.
Eine aktuelle Emnid Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern zeigt: die Bürger misstrauen Unternehmen in Sachen Datenschutz immer mehr. 2009 wurde diese Umfrage zum ersten Mal durchgeführt, Schwerpunkt wie auch 2010: die Vertrauenswürdigkeit von Unternehmen beim Schutz persönlicher Informationen
Lt. einer aktuellen Studie von Acronis sind die Backup- und Recoverystrategien von Unternehmen oft unzureichend. Die Sicherung der Unternehmensserver wird zwar ernst genommen, in Bezug auf die Arbeitsplätze / Workstations werden jedoch eklatante Mängel sichtbar.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat einen Leitfaden für den Umgang mit Social Media in Unternehmen veröffentlicht. Der 10-Punkte-Katalog umfasst Handlungsempfehlungen für Unternehmen und beschäftigte Mitarbeiter als Grundlage für individuelle Unternehmensrichtlinien.
Der irreführende Name "Scoring Novelle" im Rahmen aktueller Anpassungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mag dazu verleiten, sich mit dieser Änderung nicht näher zu befassen. Deren Nichtbeachtung kann für Unternehmer / Unternehmen ab dem 01.04.2010 fatale Folgen haben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt in Alternativen zur gerade vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung, im Gegensatz zu Ihrem Ministerkollegen de Maizière (Bundesinnenminister).
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