Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger denkt in Alternativen zur gerade vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung.
Im Gegensatz zu Ihrem Ministerkollegen de Maizière (Bundesinnenminister), der eine zügige Umformulierung und Neuverabschiedung des gekippten Gesetzes bei ihr anmahnt, verweist Sie mit Blick über den Tellerrand auf andere Länder ohne Vorratsdatenspeicherung. Interessantes Beispiel ist hier gerade die USA, die statt auf Sammelwut auf die sog. “Quick-Freeze-Methode” setzen. Bei vorliegendem Verdacht werden die Daten zur Auswertung eingefroren, statt pauschal fortlaufend bevorratet.
Zusätzlich wirft die Bundesjustizministerin einen weiteren Ball ins Spiel — die EG Datenschutzrichtlinie sei dahingehend zu prüfen, ob sie generell mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar sei. Dies wird Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die parallel eine Prüfung / Klage vor dem europäischen Gerichtshof anstreben, nachdem Karlsruhe so klare Worte fand.