Im Zuge der Neufassung der ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 können bayerische Kommunen nun endlich auch für die Einführung eines Informationssicherheitskonzepts auf Basis der sog. Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune Fördermittel erhalten.
Voraussetzungen für Fördermittel zur Arbeitshilfe Informationssicherheit
- Maximal bis zu 150 Arbeitsplätzen
- Bisher noch kein Siegel “Kommunale IT-Sicherheit” des LSI
- Das Projekt darf noch nicht vertraglich fixiert sein
Was wird konkret gefördert?
- Die Beratung und Begleitung bei der Implementierung durch fachkundige IT-Dienstleister.
- Schulungen für Mitarbeiter durch zertifizierte Anbieter.
Wie hoch sind die Fördermittel zur Arbeitshilfe Informationssicherheit?
Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Umsetzung der Arbeitshilfe zur Erstellung von Informationssicherheitskonzepten der Innovationsstiftung Bayerische Kommune, höchstens 5 000 Euro.
Wie beantrage ich als bayerische Kommune die Fördermittel zur Arbeitshilfe Informationssicherheit?
Anträge auf Gewährung einer Förderung sind schriftlich oder elektronisch an die Regierung von Oberfranken als Bewilligungsstelle zu richten. Das Antragsformular und alle weiteren Informationen sind zu finden unter https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/192169/192172/leistung/leistung_35004/index.html
Weitere Informationen und Links zum Informationssicherheitskonzept Arbeitshilfe
- Fördermittelrichtlinie vom 07.03.2022
- Version 4 der Arbeitshilfe (Download bei der Innovationsstiftung Bayerische Kommune)
- Siegel “Kommunale IT-Sicherheit” des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) Bayern
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Fördermittel zur Arbeitshilfe für bayerische Kommunen https://t.co/z3kb9cguFR #dsgvo