Bereits in einem Blogbeitrag vom 12.11.2010 habe ich auf den Umstand hingewiesen, daß Standesregelungen oder Gesetze das Bundesdatenschutzgesetz nicht zwingend ersetzen. Hintergrund war und ist die regelmäßig wiederkehrende Fehleinschätzung seitens Anwälten, Ärzten und Steuerberatern, daß ihr "Standesrecht" die vorgeschriebenen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) obsolet machen würde.
Trotz einiger Nachbesserungen und Versuche seitens Google mit dem Webtracking-Tool Analytics den deutschen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden (siehe auch den Beitrag "Google Analytics: Datenschutzprobleme gelöst?"), hat jetzt erneut der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper die rote Karte gezückt. Webseitenbetreibern drohen nun wieder Bußgelder.
Ein ereignisreiches Jahr für den Datenschutz geht zu Ende. Geprägt von Datenpannen, Skandalen, Bußgeldern und hitzigen Debatten über Google Street-View und Facebook. Der externe Datenschutzbeauftragte Sascha Kuhrau wünscht ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch
Ein Käufer gebrauchter Festplatten auf dem Flohmarkt der Stadt Glücksburg staunt nicht schlecht. Vertrauliche Dokumente lagern auf den gebrauchten Datenträger, die er für rund 30 EUR je Stück erwarb. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein spricht von Organisationsverschulden der Stadt. Abhilfe schaffen klare Regeln durch den Datenschutzbeaufragten. Sie haben keinen? Dann sprechen Sie mich an.
Elektronische Postkarten, auch ecards genannt, können Einfallstor für Schadroutinen in Ihr EDV-System sein. Unbemerkt im Hintergrund lauert die Gefahr. Zusätzlich geben Sie Name und Email von Ihnen selbst und dem Empfänger preis - die nächste Spam-Welle kommt bestimmt. Wieso also nicht zur herkömmlichen Weihnachtskarte greifen? Sicherer und deutlich persönlicher - der Empfänger wird es zu schätzen wissen.
Mit dieser Schlagzeile vermeldet SPIEGEL Online die Absicht des Bundesinnenministers Thomas de Maizière einen Schmerzensgeldanspruch in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Dieser Anspruch soll sogar dann entstehen, wenn kein messbarer materieller Schaden des Betroffenen vorliegt. Der Umstand der rechtswidrigen Nutzung durch ein Unternehmen reicht nach den aktuellen Formulierungsvorschlägen vollkommen aus. Brisant: die Höhe der Geldentschädigung müsse sich "auch an der Höhe der tatsächlichen oder zu erwartenden Gewinne" des schuldigen Unternehmens orientieren, so lautet es im aktuellen Entwurf.
Mit dem etwas trotzig klingenden Titel "Meine Daten gehören mir - Datenschutz im Alltag" ist ab sofort in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder im Online-Shop ein neuer Ratgeber erhältlich. Dieser wird gegen eine Gebühr von 9,90 Euro abgegeben. Online sind das Inhaltsverzeichnis und eine Leseprobe einsehbar.