Nun auch Sachsen-Anhalt — das Innenministerium wies die Gesundheitsämter an, personenbezogene / Gesundheitsdaten aller Personen in Quarantäne den Polizeibehörden zur Verfügung zu stellen. Die Polizei erhielt somit personenbezogene Daten über Corona-Infizierte und Kontaktpersonen.
Offenlegung durch parlamentarische Nachfrage
Aus den Reihen des Landtags wurde am 22.04.2020 die Enthüllung bekannt, dass der Landesinnenminister vom 27. bis 31.03.2020 eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten für alle Personen in Quarantäne des Bundeslandes verfügt habe. Seitdem würden Gesundheitsämter „nach eigenem Ermessen und im Einzelfall“ Daten von Personen in Quarantäne an die Polizei übermitteln. Bis 09.04.2020 über 800 Fälle in Sachsen-Anhalt — heißt es weiter in den zugehörigen Posts auf Twitter. Eine öffentliche Information über die Maßnahme durch das Innenministerium zur Erfüllung der DSGVO-gesetzlichen Transparenzpflicht war lange Zeit nicht erfolgt. Die kommunizierten Daten hätten Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Wohnorte, Nationalitäten, Geschlechter sowie Beginn und Ende der behördlich definierten Quarantäne umfasst. Die Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung auf Polizeidatenbanken von Gesundheitsdaten sei „rechtlich problematisch“ und der Landesbeauftragte für den Datenschutz sei thematisch zu involvieren. Weitere ~130 solcher Übermittlungen in Halle wurden zunächst laut Angabe der Stadtverwaltung wohl gar nicht erst gezählt.
Rechtmäßigkeitsfrage bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Auf Anfrage hatte das Landesinnenministerium gegenüber netzpolitik.org geleugnet, dass es derlei Gesundheitsdatenübermittlungen an die Polizei gegeben hatte. Später wurde bekannt, dass Gesundheits- / personenbezogene Daten auf der Fahndungsdatenbank des Landeskriminalamts gespeichert wurden. Zu direkten Anfragen von netzpolitik.org sei seitens der Polizei nicht Stellung genommen worden. Der Erlass sei dem Landesdatenschutzbeauftragtes Sachsen-Anhalts erst auf Nachfrage zur Verfügung gestellt worden, den dieser am 31.03.2020 für rechtswidrig erklärt habe. In seiner Haut möchte man jetzt eher nicht stecken. Aus DSB-Sicht stellt sich allerdings die Frage, aus welchem Grund keine Vorabinformation erfolgte und keine Datenschutzfolgeabschätzung in fachlicher Abstimmung mit dem Landes-DSB durchgeführt worden ist. l
Pauschale Übermittlung von Gesundheitsdaten in diversen Bundesländern
Auch in anderen Bundesländern wurden Datenübermittlungen von Infizierten und Kontaktpersonen eingeführt. Offiziell sei Ziel der Maßnahme die Überwachung der Einhaltung der Quarantäne und Schutz der Polizeibeamten.
Nach uns vorliegenden Informationen erklärte auch die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel die Maßnahme für ihr Bundesland als rechtswidrig. Allerdings hielt die Landesregierung an den Datenübermittlungen fest.
Die umstrittene Praxis wurde auch in weiteren Bundesländern eingeführt. In Folge vehementer Proteste wurde diese in Bremen aufgehoben. In Baden-Württemberg wird eine DSGVO konforme Verordnung zur Datenübermittlung positiv erwartet. In Mecklenburg-Vorpommern wurde das Procedere modifiziert. Hier wird bei der Übermittlung der Gesundheitsdaten nun auf den Bedarfsfall abgestellt. Ferner soll nun die Vorgabe sein, die Daten anonymisiert und verschlüsselt an einen definierten Personenkreis im Polizeidienst zu übermitteln. Es ist begrüßenswert, dass die tragenden Standards in der Informationssicherheit neben den Datenschutzanforderungen auch bei diesem Thema sukzessive Berücksichtigung finden.
Corona Prävention und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Es besteht ein großes Spannungsfeld zwischen Datenschutz / Grundrechten und einer effektiven Pandemiebekämpfung. Dass Menschen und Pflegepersonal, der öffentliche Dienst und andere Arbeitskräfte mit notwendigem Publikumskontakt des Schutzes bedürfen, steht völlig außer Frage. Allerdings kann als auffällig bezeichnet werden, dass gerade in solchen grenzwertigen Maßnahmen der Dialog mit den Datenschutzbehörden und auch den behördlichen Datenschutzbeauftragten aktiv vermieden wird. Gerade in solchen Zeiten darf erwartet werden, dass man sich zwecks ganzheitlicher Krisenbewältigung bereichsübergreifend abstimmt. So kann dafür Sorge getragen werden, dass die Verarbeitungen und Übermittlungen der Behörden den zwingend erforderlichen, zeitgemäßen Vorgaben des Datenschutzes sowie der Informationssicherheit / IT-Sicherheit genügen.
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