Diese 4-stündige Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sowie Unternehmer, die im Rahmen ihrer alltäglichen Aufgaben für die Aspekte des Datenschutz und der Datensicherheit sensibilisiert werden sollen oder gem. BDSG explizit geschult werden müssen. Zusätzlich wird ein Social Media Kodex vorgestellt und diskutiert. Keine trockene Rechtsdiskussion, sondern spielerischer Umgang mit dem Thema an aktuellen Beispielen. In den Gebühren enthalten: Soft Drinks, Gebäck, Schulungsunterlagen, Zertifikat.
Unbemerkt häuft(e) der größte EC-Netzbetreiber Easycash in seinem Ratinger Rechenzentrum Zahlungsdaten seiner Kunden an. Aus diesen Angaben gewinnt Easycash sog. Verhaltensdaten, um damit Prognosen über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers zu treffen.
Die IT Security Messe it-sa öffnet vom 19.-21.10.2010 ihre Pforten in Nürnberg. Eines der sechs Fokusthemen dieses Jahr wird Datenschutz sein. Spannende Vorträge, Workshops und Diskussionen erwarten Sie als interessierten Besucher.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Anregungen und Vorschläge aus dem Datenschutz-Forum des Bundes aufgegriffen und ein Datenschutz-Wiki initiiert.
Die Deutsche Post hat die öffentliche Kritik am E-Postbrief in zahlreichen Blogs und der Presse zum Anlass genommen, und am 25.08.2010 eine Web-Konferenz abgehalten. Nun sind die 10-teiligen Mitschnitte online im epostbrief-Kanal auf Youtube zu sehen.
Ein Diskurs zu folgendem Sachverhalt: Mit Verfügung vom 26.07.2010 untersagt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein e. V. (HÄV SH) unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro, gemäß dem zwischen der AOK Schleswig-Holstein, dem HÄV SH und Dienstleistern abgeschlossenen Vertrag von eingeschriebenen Hausärzten stammende Patientendaten weiterzugeben oder diese selbst zu nutzen. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wurde angeordnet.
Das beliebte Webtracking-Tool Google Analytics steht nicht erst seit dem Beschluß der Aufsichtsbehörden vom 26.11.2009 im Visier der Datenschützer. Damals wurde der Beschluss gefasst, daß die Auswertung des Nutzungsverhaltens eines Webseitenbesuchers mit vollständiger IP-Adresse nur mit bewusster und eindeutiger Einwilligung des Besuchers zulässig ist. Grund genug für Google, sich mit den beanstandeten Punkten auseinanderzusetzen und Anpassungen vorzunehmen.
Die Deutsche Post hat die öffentliche Kritik am E-Postbrief in zahlreichen Blogs und der Presse zum Anlass genommen, heute von 11 bis 12 Uhr zu einer Web-Konferenz einzuladen. Journalisten, Blogger und Interessierte waren zur Online-Konferenz geladen u.a. der Autor dieses Blogs anläßlich des Beitrags "Der E-Postbrief und De-Mail: Segensbringer oder Mogelpackung?". Fragen konnten im Vorfeld eingereicht oder während der Konferenz via Chat gestellt werden. Dr. Georg Rau, Geschäftsbereichleiter IT-Application Management stand Rede und Antwort.
"Es ist halt so" kommentierte das Balinger Finanzamt auf Anfrage einer empörten Bürgerin. Was war passiert? Ihr Steuerbescheid war versehentlich an den Bescheid eines weiteren Mitbürgers geheftet und wurde diesem zugestellt. Der ehrliche Empfänger meldete sich sofort bei der eigentlichen Adressatin, woraufhin diese bei Ihrem Finanzamt vorstellig wurde.
Datenschutz ist kein einmaliger Zustand, sondern ein fortlaufender Prozeß der Anpassung und Optimierung. Aussagen wie "Datenschutz haben wir in unserem Unternehmen bereits durchgeführt" zeigen deutlich, daß das Thema Datenschutz im Unternehmen und in den Köpfen der Verantwortlichen und Mitarbeitern noch nicht angekommen ist.
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